Anfragen Fraktion Witten

Transparenz bei Standorten und Immissionsbelastungen von Mobilfunkmasten

DIE LINKE. Fraktion Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,

mit Datum vom 12.3.2015 hat die Fraktion DIE LINKE vier Fragenkomplexe zu Mobilfunkmasten in Witten an die Verwaltung übermittelt. Fragenkomplex 2 und 4 lauteten:

2. Welche Bedingungen werden an den Betrieb von Mobilfunkmasten gestellt (Feldstärke, Leistung, Höhe etc.)?

.

4. Gibt es eine Übersicht über die Mobilfunkmasten in Witten mit den unter Nr. 2 aufgeführten Parametern (Feldstärke, Leistung, Höhe etc.)? Kann diese zugänglich gemacht werden?“

In der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umweltschutz vom 12.3.2015 wurde Frage 4 ausweislich des Protokolls der Sitzung wie folgt beantwortet:

Es gäbe keine Übersichtskarte über die Mobilfunkmasten in Witten. Aufgrund von freiwilligen Mitteilungen gäbe es eine Datenbank der Verwaltung.“

Aus diesem Grund fragt die Fraktion die LINKE an:

1. Kann die Datenbank

a) den Ratsmitgliedern

b) der Öffentlichkeit

zugänglich gemacht werden?

Außerdem sind folgende Dokumente für einen Standort im Datenportal der Bundesnetzagentur verfügbar bzw. können bei der Bundesnetzagentur nachgefragt werden:

- Standortbescheinigung zu dem Funkanlagenstandort

- Technisches Datenblatt

- Bauzeichnung

- Lageplan

- Antennendiagramm

- Inbetriebnahmen-Anzeige

- Außerbetriebnahmen-Anzeige

Gemäß der Darstellung der Bund/Länder-Arbeitsgemeinschaft für Immissionsschutz (LAI)

http://www.lai-immissionsschutz.de/servlet/is/20170/ACK%2022.10.2014%20LAI%20Fassung-EMF-Hinweise%20eingestellt%20am%2013.11.2014%20.pdf?command=downloadContent&filename=ACK%2022.10.2014%20LAI%20Fassung-EMF-Hinweise%20eingestellt%20am%2013.11.2014%20.pdf

kann ein kostenfreier Zugang für Kommunen bei der Bundesnetzagentur unter

https://datenportal.bundesnetzagentur.de/

beantragt werden. Unter dieser direkt einzugebenden Internetadresse ist auch eine Anleitung zur Anmeldung und zur Nutzung des Datenportals eingestellt.

Daher wird angefragt:

2. Besitzt die Stadt Witten einen kostenfreien Zugang zu diesem Internetportal?

Mit der Novellierung der 26. BImSchV wurde in die Verordnung zudem ein neuer

§ 7a mit folgendem Wortlaut in die 26. BImschV eingefügt:

Die Kommune, in deren Gebiet die Hochfrequenzanlage errichtet werden soll, wird bei der Auswahl von Standorten für Hochfrequenzanlagen, die nach dem 22. August 2013 errichtet werden, durch die Betreiber gehört. Sie erhält rechtzeitig die Möglichkeit zur Stellungnahme und zur Erörterung der Baumaßnahme. Die Ergebnisse der Beteiligung sind zu berücksichtigen.“

Diese Regelung setzt an die Stelle der bis dahin lediglich auf Basis freiwilliger Vereinbarungen im Mobilfunkbereich erprobten Beteiligung eine zwingende Regelung.

Eine Einschränkung des Umfangs und Gegenstands der Stellungnahme der Kommune liegt dabei nicht vor. Dies gilt insbesondere für die Immissionsbelastung und ihre Wirkungen.

Aus diesem Grund fragt die Fraktion DIE LINKE an:

3. Zur Errichtung welcher Hochfrequenzanlagen i.S.d. § 2 der 26. BImschV wurde die Stadt Witten seit dem 23.8.2013 gehört?

4. Welche Daten über welche Immissionen wurden der Stadt Witten bei diesen Anhörungen übermittelt?

5. Welche Stellungnahmen welchen Inhalts wurden seitens der Stadt Witten abgegeben? Zu welchen Vorhaben wurde Stellung genommen? Welche Vorhaben, zu denen Stellung genommen wurde, wurden befürwortet, welche abgelehnt? Welche Gesichtspunkte des Immissionsschutzes wurden bei welcher Stellungnahme geltend gemacht?

6. In welcher Form fanden die Erörterungen statt? Hat es Treffen zwischen Betreibern und der Stadt Witten gegeben? Wenn ja, mit welchem Ergebnis?

7. In welcher Form wurden jeweils die Ergebnisse der Beteiligung berücksichtigt?

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß 

(Fraktionsvorsitzende)

Oliver Kalusch

(Ratsmitglied)