Ergänzung des Klimafolgenanpassungskonzepts

Linksfraktion

um 200-jährliche Ereignisse bei der Darstellung und Untersuchung des Überflutungsrisikos

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE folgenden Antrag bzgl. des Tagesordnungspunktes „Klimafolgenanpassungskonzept für die Stadt Witten“:

 

„Nach Verabschiedung des Klimafolgenanpassungskonzepts wird eine Ergänzung erstellt. Diese Ergänzung umfasst die Darstellung und Bewertung der 200-jährlichen Überflutungsereignisse bei Hochwasser und Starkregen.“

 

 

Begründung:

 

Die Klimakrise macht zunehmend auch die Betrachtung von Ereignissen mit niedriger Wahrscheinlichkeit sowie den Schutz vor diesen notwendig. Dies betrifft insbesondere Ereignisse mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren.

 

Auf diese Jährlichkeit wird insbesondere in § 74 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) hinsichtlich von Hochwasserereignissen bei der Darstellung in Hochwassergefahrenkarten verwiesen. Auch das Klimafolgenanpassungskonzept verweist in Kapitel 2.5 „Untersuchungen zum Überflutungsrisiko“ (S. 32) darauf, dass Hochwassergefahrenkarten drei Arten von Szenarien darstellen, darunter Extremereignisse.

 

Demgegenüber sind im Klimafolgenanpassungskonzept (Abbildung 2.15) aber lediglich Überflutungstiefen der Überschwemmungsgebiete auf der Grundlage einer mittleren Wahrscheinlichkeit (Wiederkehrintervall von 100 Jahren, HQ 100) auf.

 

Damit werden zu betrachtende Ereignisse mit einem Wiederkehrintervall von 200 Jahren ausgeblendet und auch keiner Bewertung unterzogen. Daher ist hier eine Ergänzung aus Vorsorgegründen und in Übereinstimmung mit dem WHG geboten.

 

Die Starkregengefahrenkarte der Stadt Witten (Abbildung 2.16 des Klimafolgenanpassungskonzepts) basiert auf einem Wiederkehrintervall von 100 Jahren. Eine Jährlichkeit von 200 Jahren als Ereignis niedriger Wahrscheinlichkeit wird im Klimafolgenanpassungskonzept nicht betrachtet. Damit liegt auch keine Bewertung dieser Ereignisse vor.

 

Hier ist aus Vorsorgegründen und aufgrund des Schutzes der Bevölkerung eine Betrachtung eines Wiederkehrintervalls von 200 Jahren erforderlich. Damit werden erstens größere Ereignisse als bei einem Wederkehrintervall von 100 Jahren betrachtet. Zweites wird dem Umstand Rechnung getragen, dass sich aufgrund der zunehmenden Klimakrise kontinuierlich kürzere Wiederkehrintervalle für die gleichen Ereignisse ergeben.

 

 

Ulla Weiß                                                                                         Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                                  (Ratsmitglied)


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