Gebühren für Ehrenamt und Ökologie?

Linksfraktion

Änderungsantrag zu TOP 7 der Sitzung des Rates am 7.2.2022

Ehrenamtsfreundliche und ökologische Novellierung der Sondernutzungssatzung

 

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten beantragt, den zum Beschluss der 2. Novelle der Sondernutzungssatzung vorgelegten Gebührentarif wie folgt zu ändern:

 

1. Die Tarifstelle Nr. 1.6 „Informationsstand gemeinnützig, von Parteien“ wird gestrichen.

 

2. Bei der Tarifstelle Nr. 1.7 wird bei der Art der Sondernutzung „Fahrradständer m. Werbung“ gestrichen.

 

3. Die Tarifstelle Nr. 2.1.1 „Parklets“ wird gestrichen.

 

4. Die Tarifstelle Nr. 4.6 „Altkleider- und Schuhcontainer – gemeinnützig“ wird gestrichen.

 

5. Die Tarifstellen Nr. 6.1 „(E-) Fahrräder“ und Nr. 6.3 „(E-) Car-Sharing“ werden gestrichen.

 

 

Begründung:

 

Der Sondernutzungssatzung und dem zugehörigen Gebührentarif kommt eine Lenkungswirkung bzgl. gewisser Tätigkeiten und der Nutzung des öffentlichen Raumes zu. Die Erhebung von Kosten ist geeignet, derartige Tätigkeiten zu reduzieren. Gerade bei erwünschten Tätigkeiten ist die Erhebung von Sondernutzungsgebühren daher kontraproduktiv.

 

So gilt es ehrenamtliche und gemeinnützige Tätigkeiten zu fördern, insbesondere für soziale Belange und im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzes. Durch die Erhebung von Sondernutzungsgebühren für Informationsstände gemeinnütziger Organisationen (Tarifstelle Nr. 1.6) wird hingegen die Arbeit kleiner, nicht finanzkräftiger Gruppen erschweren. Entsprechendes gilt auch für die Aufstellung von Altkleider- und Schuhcontainern gemeinnützig tätiger Organisationen (Tarifstelle Nr. 4.6).

 

Zudem gilt es die Verkehrswende im Interesse eines wirksamen Klimaschutzes zu fördern. Die Aufstellung von Fahrradständern im öffentlichen Raum, auch wenn sie mit Werbung versehen sind (Tarifstelle Nr. 1.7), erhöht die Attraktivität des Radfahrens und trägt zu einem geordneten Abstellen von Fahrrädern im Stadtgebiet bei. Dies gilt es zu fördern und nicht zu erschweren.

 

Ebenso gilt es, im Interesse von Umwelt- und Klimaschutz die Nutzung von (E-) Fahrrädern zu fördern sowie auf einen gesteigerten (E-) Car-Sharing-Anteil  hinzuwirken. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren steht diesem Ziel entgegen. Zudem sind Keine Probleme im Rahmen dieser Nutzungen bekannt, so dass es der Einführung einer Lenkung über Sondernutzungsgebühren nicht bedarf. Die Tarifstellen Nr. 6.1. ((E-) Fahrräder) und Nr. 6.3. ((E-) Car-Sharing) sind daher zu streichen.

 

Parklets (Stadtmöbel) erhöhen die Aufenthaltsqualität in Innenstädten. So bieten sie beispielsweise  eine Möglichkeit zum Ausruhen beim Einkauf und erhöhen die Kommunikation der Menschen miteinander. Gerade in Witten kann so die Innenstadt attraktiver gemacht werden. Die Erhebung von Sondernutzungsgebühren (Tarifstelle Nr. 2.1.1.) stünde einer fortschrittlichen Stadtentwicklungspolitik entgegen.

 

Diesen Streichungen kann auch nicht entgegengehalten werden, dass der Stadt durch deren Sondernutzungsgebühren relevante Mehreinnahmen entgehen würden. Denn ausweislich des Abschnitts „Finanzielle Auswirkungen“ der Verwaltungsvorlage kann weder abgeschätzt werden, ob zusätzliche Einnahmen erfolgen würden noch ist deren Höhe bezifferbar. Es verbleibt damit lediglich eine Erschwerung erwünschter Tätigkeiten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß                                                                             Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                       (Fraktionsgeschäftsführer)


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