Infektions- und Gesundheitsschutz statt Feuerwerk zu Silvester

Dringlichkeitsantrag DIE LINKE. für die Ratssitzung am 15.12.2020

 

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. folgenden Dringlichkeitsantrag, den der Rat auf seiner Sitzung am 15.12.2010 beschließen möge:

 

1. Die Verwaltung wird beauftragt, das Abbrennen von pyrotechnischen Gegenständen innerhalb des Wittener Stadtgebietes in der Zeit vom 31.12.2020, 12.00 Uhr bis zum 1.1.2021, 12.00 Uhr mittels Allgemeinverfügung zu untersagen. Diese Untersagung wird breitflächig und in den sozialen Medien bekannt gemacht.

 

2. Das Ordnungsamt wird beauftragt, diese Untersagung verstärkt zu kontrollieren.

 

 

Begründung:

 

Seit Wochen verharren die Zahlen von Corona-Neuinfizierten und an oder mit dem Corona-Virus Verstorbenen auf hohem Niveau und steigen tendenziell noch. Es werden täglich bis zu 24.000 Neuinfektionen und bis zu knapp 500 Tote gemeldet.

 

Im Ennepe-Ruhr-Kreis lag die Sieben-Tage-Inzidenz, d.h. die Zahl der Neuinfektionen in den vergangenen sieben Tagen pro 100.000 Einwohner, am 7.12.2020 bei 148,41. In Witten lag der Sieben Tage-Inzidenz-Wert bei 134,71. Es ist nicht absehbar, dass ein Wert von 50 Infektionen pro 100.000 Einwohner, der eine Kontaktverfolgung gewährleistet, bis zum Ende des Jahres erreicht wird.

 

In dieser Situation hat die Leopoldina – nationale Akademie der Wissenschaften – am 8.12.2020 eine Stellungnahme mit dem Titel „Coronavirus-Pandemie: Die Feiertage und den Jahreswechsel für einen harten Lockdown nutzen“ veröffentlicht:

https://www.leopoldina.org/uploads/tx_leopublication/2020_12_08_Stellungnahme_Corona_Feiertage_final.pdf

 

Hierin wird betont, dass die aktuelle Entwicklung der Corona-Pandemie Anlass zu großer Sorge gibt. Sie droht sich zudem zu verschärfen. Die Krankenhäuser und insbesondere das medizinische Personal sind bereits jetzt an der Grenze des Leistbaren. Für eine solche Dauerbelastung ist das Gesundheitssystem nicht eingerichtet. Viele Gesundheitsämter sind zudem überlastet.

 

Die zentrale Maßnahme zur Eindämmung der Pandemie ist dabei die Reduktion persönlicher Kontakte. Die Analyse der Leopoldina zeigt allerdings, dass der Grad der Kontaktreduktion in Deutschland nicht ausreicht. Während es beim ersten Lockdown 63 % waren, sind es derzeit lediglich 43 %. Dies reicht nicht aus, um die tägliche Zahl der Neuinfizierten und Toten zu reduzieren und die Sieben-Tage-Inzidenz unter 50 zu senken. Während ein Land wie Irland mit einem harten Lockdown deutliche Erfolge bei der Senkung der Sieben-Tage-Inzidenz aufweist, existiert ein derartiger Trend in Deutschland nicht.

 

Es gilt daher, persönliche soziale Kontakte so weit wie möglich zu vermeiden.

 

Diesem Anspruch wird das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände, also Feuerwerke, zur Jahreswende nicht gerecht. Werden diese im öffentlichen Raum durchgeführt, besteht die Gefahr von verstärkten Kontakten. So hat die Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 empfohlen, auf Silvesterfeuerwerk zu verzichten (Seite 5 Nr. 4)

 

https://www.bundesregierung.de/resource/blob/997532/1820090/11c9749f77a71b9439759538864aa672/2020-11-25-mpk-beschluss-data.pdf?download=1

 

Hingewiesen wird insbesondere auf die Untersagung der Verwendung von Pyrotechnik auf belebten Plätzen und Straßen, um größere Gruppenbildungen zu vermeiden. Zuständig sind hierbei die örtlichen Behörden.

 

In Witten sind bisher keine Regelungen vorgesehen. Stattdessen heißt es unter auf der Internetseite der Stadt Witten:

 

„Die Wittenerinnen und Wittener dürfen das Jahr 2021 mit Böllern begrüßen. Der Stab für außergewöhnliche Ereignisse hat entschieden, keine Verbotszonen auszuweisen.

Zugleich rufen wir dringend dazu auf, diesmal besonders vorsichtig zu feiern. So sollten die Feiernden zur eigenen Sicherheit und um die Krankenhäuser möglichst wenig zu belasten, die dann gültigen Abstandsregeln einhalten und beim Böllern Risiken so gut wie möglich zu vermeiden. So wird die Vorfreude auf ein hoffentlich besseres Jahr 2021 nicht unnötig getrübt.“

 

Dies wird dem Infektionsgeschehen nicht gerecht. Gerade Feuerwerke auf öffentlichen Plätzen haben die Eigenschaft, Menschenansammlungen hervorzurufen, bei denen der Mindestabstand nicht eingehalten wird. Zu nennen wären hier beispielsweise der Rathausplatz, der Kornmarkt oder der Platz vor der Stadtgalerie. Entgegen dem Beschluss der Videokonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 25. November 2020 wurden keine spezifischen Verbote festgelegt. Diese wären gerade erforderlich, um Kontakte zu verhindern. Dies gilt umso mehr, da der Beschluss der Videokonferenz am 25.11.2020 stammt und sich seitdem die pandemische Lage weiter verschärft hat.  Zudem ist eine Untersagung von Feuerwerken im gesamten Stadtgebiet erforderlich, um das Ausweichen von Personengruppen auf andere städtische Bereiche zu verhindern.

 

Der Hinweis der Stadt Witten auf die Belastung der Krankenhäuser durch Verletzungsfälle aufgrund des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen ist zwar korrekt. Allerdings werden hieraus keine Konsequenzen gezogen. Gerade aufgrund der Pandemie gilt es, jegliche zusätzliche Belastung zu verhindern. Hierfür werden allerding von der Stadt Witten keine Bestimmungen erlassen. Auch um eine derartige Belastung vor dem Hintergrund der Pandemie zu vermeiden, ist eine Untersagung des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen geboten.

 

Zudem stärkt ein derartiges Verbot auch die Motivation der Menschen, die sich in der Pandemie vorsichtig und achtsam gegenüber ihren Mitmenschen verhalten. Es ist nicht zu vermitteln, dass strenge Maßnahmen festgelegt und ein harter Lockdown diskutiert wird und gleichzeitig für das Infektionsgeschehen problematische Verhaltensweisen gestattet werden.

 

Eine verstärkte Kontrolle des Ordnungsamtes ist erforderlich, da nur so wirksam Regelverletzungen entgegengewirkt werden kann.

 

Die Dringlichkeit ist gegeben, da der Antrag nicht erst auf der Ratssitzung im Februar beraten werden kann. Zu diesem Zeitpunkt ist Silvester längst vorbei.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                                           Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende DIE LINKE)                                                   (Ratsmitglied)