Strategische Bereitstellung von Wohnbauland

Linksfraktion

Änderungsantrag von DIE LINKE: Überarbeitung und Ergänzung der Vorlage 0079/V 17

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

sehr geehrte Damen und Herren,

die Fraktion DIE LINKE. stellt den folgenden Änderungsantrag zur Strategischen Bereitstellung von Wohnbauland:

Eine seriöse Beratung kann erst nach Vervollständigung der Wohnbauflächenpotenzial­analyse stattfinden. Daher ist diese Vorlage zu überarbeiten und erst in der überarbeiteten Form zu beraten.

Die Grundlage des Beschlussvorschlags ist die Wohnbauflächenpotenzialanalyse als Anlage 1 der Vorlage. In dieser Analyse fehlt die Auseinandersetzung mit den aktuellen Problemlagen. Trotz ihres Umfangs fehlen wichtige, abwägungsrelevante Analysen. Insbesondere zu folgenden Punkten fehlen Angaben:

- Bedeutung der Flächen für den Artenschutz/Vorkommen seltener, geschützter Arten,

- Bedeutung der Flächen als Landwirtschaftliche Nutzfläche für die Sicherstellung der Ernährung der Bevölkerung in Zeiten von Pandemien und weltweiten Versorgungskrisen,

- Bedeutung der Flächen als Grabeland etc. für die Selbstversorgung und als Naherholungsräume für Wittener Bürger*innen in Zeiten von Pandemien, Reiseverboten und Wirtschaftskrisen,

- die Einschränkung der Bebaubarkeit der Flächen aufgrund von Bergbauschäden,

- die Einschränkung der Bebaubarkeit der Flächen aufgrund von Altablagerungen und Altstandorten,

- Restriktionen von Flächen aufgrund ihrer Lage in Regionalen Grünzügen und

- Erhalt von Freiflächen für die Bebauung für die zukünftigen Generationen durch die vermehrte Ausweisung von platzsparenden Mehrfamilienhäusern.

 

Begründung:

Seit den letzten Jahren ist das weltweite Artensterben in den Fokus der Aufmerksamkeit gelangt. Auch vor Ort sind alle Anstrengungen zu unternehmen, um für die Zukunft unserer Kinder gefährdete Arten und ihre Lebensräume zu erhalten. Die Bedeutung der Flächen für den Artenschutz/Vorkommen seltener, geschützter Arten muss für die Flächen in der Analyse nachgetragen werden. Dies kann dann auch zu Verkleinerung oder Ausschluss der Fläche führen.

Witten verfügt über sehr hochwertige Ackerböden und gute Wiesen. Die Coronapande­mie hat gezeigt, dass weltweite Warenketten plötzlich zusammenbrechen können. Die Erzeugung von Futter für Nutztiere und Lebensmitteln wie Getreide, Kartoffeln und Gemüsevor Ort sollte so weit wie möglich erhalten und ausgebaut werden. Eine Versiegelung dieser lebensnotwendigen Produktionsflächen zerstört die Möglichkeit der Erzeugung von Futter und Lebensmitteln für immer. Eine Beschränkung des Erhalts von undefinierten „landwirtschaftliche Kernflächen“ ist nicht angemessen und zielführend.

Viele Wittener Bürger*innen lieben ihre Schrebergärten, ihr Grabeland etc. Die Pandemie hat zu einem Run auf noch zu vergebende Gartenflächen geführt. Bei Reiseverboten und Versorgungsengpässen sind die Gärten eine gute Lösung. Ihre Bedeutung ist aktuell rapide gestiegen. Ein Ende der Pandemie ist nicht in Sicht. Daher sollte diese Flächen besonders berücksichtigt werden in der Analyse. Sie sollten weitestgehend geschont werden.

Aufgrund des weit verbreiteten oberflächennahen Bergbaus in Witten ist das gesamte Stadtgebiet mehr oder weniger unterhöhlt. Freiflächen sind oft aus diesem Grund bis heute nicht bebaut worden. Eine Analyse von möglichen Einschränkungen aufgrund alter Bergbau­aktivitäten muss frühzeitig in die Untersuchung aufgenommen werden.

Das zweite, eher giftige Erbe der frühen industriellen Aktivitäten sind Altablagerungen und Altstandorte. Dazu liegen in den Verwaltungen im Kreis und in Witten viele Unterlagen vor. Vor einer Ausweisung als Wohnbaufläche sind giftige und gefährliche Flächen festzustellen und aus der weiteren Planung herauszunehmen.

Viele Jahre haben auch in Witten Bürgerinitiativen für den Erhalt der verbliebenen Regionalen Grünzüge gekämpft. Um die Attraktivität von Witten als Wohnort zu erhalten, müssen Regionale Grünzüge von einer Bebauung freigehalten werden. Beispielsweise der Regionale Grünzug in Witten-Heven sollte erhalten werden.

Unverständlich bleibt, warum die fehlerhaften Analysen im Handlungskonzept Wohnen als Grundlage für die Wohnflächenpotentialanalyse übernommen werden. Grund und Boden sind nicht vermehrbar. Diese Knappheit ist ein Grund für die vorliegende Analyse. Wir müssen attraktive Wohnformen finden, die auf dem verbliebenen Flächen mehr als nur jeweils eine Familie in einem Haus unterbringen. Es sollte überlegt werden, wo überall

Mehrfamilienhäuser gebaut werden können, anstatt von 1- oder 2-Familienhäusern.

So könnten auch über 2030 hinaus Flächen freibleiben, die für zukünftige Generationen als attraktiver Freiraum zur Verfügung stehen.

Über Ihre Unterstützung für unseren Antrag freuen wir uns.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kalusch                                                           Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                                            (Fraktionsvorsitzende)