soziale und ökologische Auswirkungen

DIE LINKE Fraktion Witten

Anpassung der Auswirkungsanalyse in Verwaltungsvorlagen an alle Elemente der Nachhaltigkeit

Beschlussvorschlag:

Die Auswirkungsanalyse und Auswirkungsdarstellung im Rahmen von Verwaltungsvorlagen der Stadt wird in folgender Weise modifiziert:

Neben den finanziellen Auswirkungen werden ab sofort auch die sozialen und ökologischen Auswirkungen ermittelt und wie die finanziellen Auswirkungen separat dargestellt. Diese Auswirkungsanalyse umfasst dabei nicht nur die kurzfristigen direkten Auswirkungen auf die Kommune. Vielmehr werden auch mittelbare, langfristige und absehbare, über die Kommune hinausreichende Auswirkungen ermittelt und dargestellt.

Die sozialen und ökologischen Auswirkungen von Vorhaben und Maßnahmen sind zukünftig auch im Haushalt der Stadt Witten, z.B. in den Erläuterungen oder durch die Verwendung geeigneter Kennzahlen und Messzahlen darzustellen.

Begründung:

Entwicklung zukunftsfähig zu machen, heißt, dass die gegenwärtige Generation ihre Bedürfnisse befriedigt, ohne die Fähigkeit der zukünftigen Generation zu gefährden, ihre eigenen Bedürfnisse befriedigen zu können. Dabei impliziert das Konzept der nachhaltigen Entwicklung auch Grenzen, z.B. des Wachstums in bestimmten Bereichen.

Das Drei-Säulen-Modell der nachhaltigen Entwicklung geht von der Vorstellung aus, dass nachhaltige Entwicklung nur durch die Umsetzung von sozialen, umweltbezogenen und wirtschaftlichen Zielen erreicht werden kann. Nur auf diese Weise kann die ökologische, ökonomische und soziale Leistungsfähigkeit eines Gemeinwesens sichergestellt und verbessert werden.

Zu einer nachhaltigen Entwicklung gehört es daher, die sozialen und ökologischen Auswirkungen bei jeder Entscheidung zu ermitteln, zu bewerten und explizit aufzuführen. Dies gilt sowohl für kurzfristige wie langfristige Effekte wie auch für unmittelbare und mittelbare Effekte. Die Analysen und Darstellungen der Verwaltungsvorlagen der Stadt Witten genügen diesen Ansprüchen nicht. In der Regel werden nur kurzfristige und unmittelbare finanzielle Auswirkungen explizit dargestellt. Damit werden insbesondere soziale und ökologische Aspekte als nachrangig eingestuft.

Dieses an einer kurzfristigen betriebswirtschaftlichen Analyse orientierte Vorgehen kann nicht zu einer nachhaltigen Entwicklung der Kommune führen. So kann der Haushalt einer Kommune ausgeglichen sein, obwohl die Kommune keine sozialen Einrichtungen mehr betreibt und ihre Sozialstrukturen durch Armut geprägt sind.

Zudem wird der volkswirtschaftliche Effekt von Entscheidungen der Stadt Witten ausgeblendet, da sich die Darstellungen lediglich auf Auswirkungen auf den kommunalen Haushalt und nicht auf den gesamtgesellschaftlichen Schaden oder Nutzen beziehen.

Daher bedarf die Bewertung von Vorhaben eines erweiterten, nachhaltigen Ansatzes.


für die Fraktion gez.

Jürgen Wolf

(Fraktionsvorsitzender)

Oliver Kalusch

(Ratsmitglied)