Anträge zum Haushalt 2022

Einsatz für die Einführung einer Vermögenssteuer

Linksfraktion

Haltet euch an eure Wahlprogramme SPD und Grüne! Alles andere ist Beschiss!

Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Fraktion DIE LINKE stellt folgenden Antrag zu den Haushaltsberatungen 2022 zur Verbesserung der Einnahmesituation der Stadt Witten.

 

Antrag:  Einsatz für die Einführung einer Vermögenssteuer

 

Beschlussvorschlag:

 

Die Stadt Witten setzt sich auf Bundes- und Landesebene dafür ein, eine Steuer auf große Vermögen (Vermögenssteuer) einzuführen. Die Vermögenssteuer soll einen Freibetrag für Privatvermögen von 1 Million € pro Person und für Betriebsvermögen von 5 Millionen € aufweisen. Die Vermögenssteuer soll einen progressiven Tarif beinhalten: Der Eingangssteuersatz der Vermögenssteuer beginnt bei 1 Prozent und steigt bis zu einem Nettovermögen von 50 Millionen € stetig an. Ab 50 Millionen € greift der Höchststeuersatz von 5 %.

 

Begründung:

 

Auch bei der neuen Koalition von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP auf Bundesebene sind keine konkreten Maßnahmen ersichtlich, die zu einer wirkungsvollen Verbesserung der Einnahmesituation der kommunalen Haushalte führen würden. Der Koalitionsvertrag bleibt in seinem Kapitel „Bund-Länder-Kommunalfinanzen“ (S. 164/165) vage und lässt keine konsequente Entschuldung der Kommunen durch Mittel des Bundes bzw. des Landes erwarten,

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Koalitionsvertrag/Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

 

Angesichts des finanziellen Desasters des städtischen Haushalts müssen daher auch ungewöhnliche Ideen zur Verbesserung der finanziellen Situation der Stadt Witten erwogen werden. Eine Haushaltssanierung mit Hilfe einer hohen Grundsteuer B und einer hohen Gewerbesteuer, macht unsere Stadt unattraktiv und schreckt mögliche Neubürger*innen und neue Firmen ab.

 

Aus diesem Grund beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten, dass die Stadt Witten sich auf Bundes- und Landesebene dafür einsetzt, eine Steuer auf große Vermögen (Vermögenssteuer) mit den o.a. Eckpunkten einzuführen.

 

Mit der Einführung dieser Vermögenssteuer könnten jährlich bundesweit Mehreinnahmen in Höhe von 58 Milliarden Euro erzielt werden.

 

Bei Aufteilung dieser Steuer auf die Länder erhält NRW 20 %. Dies entspricht ca. 11,6 Mrd. €.

 

Geht die Millionärssteuer zu 100 % in die Verbundmasse des kommunalen Finanzausgleichs ein, erhalten die Kommunen voraussichtlich 23 % davon. Das Land behält den übrigen Teil. Wird der erhöhte kommunale Finanzausgleich auf die Städte und Gemeinden berechnet, würde die Stadt Witten einen zweistelligen Millionenbetrag im Jahr mehr erhalten. Damit könnte der Schuldenabbau ohne soziale Einschnitte schneller und effizienter vorangebracht werden. Die Finanzen der Stadt könnten mittelfristig stabil gehalten werden. Es würden hohe Mehreinnahmen für die öffentliche Hand erschlossen.

 

Die SPD hat sich in ihrem Bundestagswahlprogramm (S. 23) dazu bekannt, die Vermögensteuer wieder in Kraft zu setzen und einen einheitlichen Steuersatz von einem Prozent für sehr hohe Vermögen einzuführen

https://www.spd.de/fileadmin/Dokumente/Beschluesse/Programm/SPD-Zukunftsprogramm.pdf

Auch Bündnis 90/Die Grünen haben sich in ihrem Bundestagswahlprogramm (S. 92) zu einer stärkeren Besteuerung großer Vermögen (Vermögenssteuer) bekannt

https://cms.gruene.de/uploads/documents/Wahlprogramm-DIE-GRUENEN-Bundestagswahl-2021_barrierefrei.pdf

Im Koalitionsvertrag ist die Vermögenssteuer hingegen unauffindbar.

 

Umso wichtiger ist es, dass die Stadt Witten ein Zeichen setzt und sich für eine Vermögenssteuer einsetzt, die in die kommunalen Haushalte  zur Entschuldung einfließt. Die notwendigen Aufgaben im sozialen, ökologischen und kulturellen Bereich könnten in Witten so leichter finanziert werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                             Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende DIE LINKE)                                  (Fraktionsgeschäftsführer)


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Haushaltsanträge der Jahre: