Anträge zum Haushalt 2022

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Linksfraktion

Jährliche Erstellung eines Konnexitätsberichts Witten

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich gemeinsam mit dem Haushaltsplanentwurf einen „Konnexitätsbericht Witten“ vorzulegen. Der erste Konnexitätsbericht wird mit dem Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2023 vorgelegt.

 

Der Bericht umfasst

 

- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Bund mittelbar zugewiesen wurden,

- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden,

- die Kosten, die der Stadt Witten durch die jeweilige Zuweisung dieser Aufgaben entstanden sind,

- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund der jeweiligen Zuweisung dieser Aufgaben erhält,

- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund des Art. 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Bestimmungen des Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) erhalten müsste,

- die jeweilige Feststellung, ob das Konnexitätsprinzip eingehalten oder verletzt wurde und welche Gründe für eine Verletzung oder reduzierte Zahlung vom Land vorgebracht werden.

 

Begründung:

 

Gemäß dem Konnexitätsprinzip sollen den Kommunen die finanziellen Mittel für Aufgaben erstattet werden, die Bund und Land den Kommunen zuweisen. Das Kon-nexitätsprinzip zielt darauf, die durch die Aufgabenübertragung verursachte Kosten-belastung der Kommunen, die damit einhergehende Gefährdung freiwilliger Selbst-verwaltungsaufgaben und das finanzielle Ausbluten der Kommunen zu verhindern.

 

Allerdings wird das Konnexitätsprinzip in vielfacher Hinsicht verletzt.

 

Die Ablehnung der Erstattung von Kosten, die aufgrund bundes- oder europarecht-licher Regelungen entstehen oder das Stellen besonderer Anforderungen an beste-hende Aufgaben ("Standarderhöhungen") sowie unzureichende Kostendeckungs-regelungern sind Beispiele für die Verletzung des Konnexitätsprinzips.

 

Der „Konnexitätsbericht Witten“ soll

- die Ursachen des extremen kommunalen Haushaltsdefizits aufzeigen,

- Kommunalparlamentarierer*innen und die Bevölkerung über die Verletzung des Konnexitätsprinzips informieren,

- die Argumentationsmöglichkeiten gegenüber der Landesregierung und von ihr BeauftragteR vergrößern und

- ggf. Grundlage für zukünftige Klagen wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips sein.

 

Auch der aktuelle Haushaltsplanentwurf für das Jahr 2022 skizziert an mehreren Stellen, dass von Land und Bund verabschiedete Aufgaben für die Kommune nicht mit ausreichenden Mitteln verbunden sind.

 

So wird im Vorwort zum Haushaltssicherungskonzept (HSK) auf S. 8 erläutert, dass den Kommunen zusätzliche Aufgaben entstehen… „ und unausweislich steigende Aufwendungen u. a. in der Jugendhilfe, bei nicht proportionaler Steigerung der Erträge durch das Land/den Bund.“

 

Noch drastischer formuliert der Vorbericht zum HSK auf S. 12 die Ursachen für nicht steuerbare Verschlechterungen, so z. B. in Anstrich 4: „noch immer nicht rechtlich gesicherte Konnexität bei Ausweitung bestehender Aufgaben auf Bundes- oder Landesebene, hier das sicher eklatanteste Beispiel … der jüngst beschlossene Anspruch auf Ganztagsbetreuung.“ (Hervorhebung LINKE.)

 

Weiter auf S. 26 des Vorberichts: „Der Haushaltsausgleich ist nur dann zu erreichen, wenn bei immer weiter steigenden Sozial- und Sozialhilfekosten eine konsequente Beachtung des Konnexitätsprinzips durch Land und Bund erfolgt. Ein erster Schritt wäre, dass der Kommunke keine neuen Aufgaben ohne adäquate Gegenfinanzierung übertragen werden.“

 

Mithin ist es längst überfällig, auch in Witten genau zu bilanzieren, in welcher Größe unsere Haushaltsprobleme von der Bundes- und Landesebene infolge der ungesicherten Konnexität erzeugt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                             Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                       (Fraktionsgeschäftsführer)


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Haushaltsanträge der Jahre: