Anträge zum Haushalt 2023

Gebühren für das Bewohnerparken

Linksfraktion

Haushaltsantrag LINKE 2023: Produkt 020301 Verkehrsregelung und -lenkung

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr König,

 

die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten beantragt, die Parkgebührenordnung der Stadt Witten wie folgt zu ergänzen:

 

§ 1a

 

(1) Für einen Bewohnerparkausweis wird eine jährliche Gebühr in Höhe von 30 Euro/Jahr festgelegt.

 

(2) Für Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor und einem Leergewicht über 1.800 kg oder mit rein elektrischem Antrieb und einem Leergewicht über 2.000 kg wird eine Gebühr von 180 Euro/Jahr festgelegt.

 

 

Begründung:

 

Gemäß § 6a Abs. 5a S. 1 StVG können die nach Landesrecht zuständigen Behörden für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel Gebühren erheben. Dazu können gemäß § 6a Abs. 5a S. 2 StVG Gebührenordnungen erlassen werden.

 

Gemäß § 4 der Verordnung über Zuständigkeiten im Bereich Straßenverkehr und Güterbeförderung NRW sind die zuständigen Behörden für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner städtischer Quartiere mit erheblichem Parkraummangel nach § 6a Abs. 5a S. 1 StVG die örtlichen Ordnungsbehörden. Die Ermächtigung zum Erlass von Gebührenordnungen nach § 6a Absatz 5a Satz 2 StVG wurde auf die örtlichen Ordnungsbehörden übertragen.

 

Damit ist die Stadt für das Ausstellen von Parkausweisen für Bewohner wie auch für den Erlass von diesbezüglichen Gebührenordnungen zuständig. Im Gegensatz zu der früheren Rechtslage sind die Gebühren nicht mehr auf 30,70 €/Jahr gedeckelt. Witten erhebt derzeit Bewohnerparkgebühren von 30,00/Jahr.

 

In den letzten Jahren hat der Anteil von immer größeren Fahrzeugen (SUV) im Straßenverkehr und bei der Parksituation kontinuierlich zugenommen. Breite und lange Fahrzeuge reduzieren die Gesamtzahl der möglichen Stellplätze. Dies führt zu einer Verschärfung der Parkraumsituation. Mit einer Gebührenerhöhung für derartige Fahrzeuge kann eine Lenkungswirkung gegen den Kauf immer größerer Fahrzeuge erzeugt werden. Da SUV zudem deutlich mehr CO2 emittieren als kleinere Fahrzeuge hat eine derartige Gebühr zudem eine positive Wirkung bzgl. des Klimaschutzes.

 

Da SUV auch deutlich schwerer sind als kleinere Fahrzeuge und die Größe des Fahrzeugs mit dem Gewicht gekoppelt ist, bietet sich bei der Gebührenerhebung eine Differenzierung nach dem Gewicht an. Eine solche Differenzierung hat die Stadt Tübingen vorgenommen, siehe § 4b der Parkgebührensatzung der Stadt Tübingen,

https://www.tuebingen.de/verwaltung/uploads/parkgebuehrensatzung.pdf

die 2021 verabschiedet wurde.

 

Da rein elektrisch betriebene Fahrzeuge aufgrund der Batterie schwerer sind als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor, wird für diese Fahrzeuge ein Aufschlag von

200 kg freigestellt.

 

Die bisherige Gebühr für normale, kleinere Fahrzeuge, die der städtische Parksituation besser angepasst sind, wird beibehalten.

 

Durch die Gebührenerhöhung ist mit zusätzlichen Einnahmen für die Stadt Witten zu erwarten. Die Einnahmen können unter Position Nr. 4 des Teilergebnisplans des Produkts 020301 Verkehrsregelung und –lenkung (Verwaltungsgebühren) verbucht werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kalusch                                                                    Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                                                      (Fraktionsvorsitzende)


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