Anträge zum Haushalt 2023

Prävention senkt Folgekosten

Linksfraktion

Haushaltsantrag LINKE 2023: Ergänzendes Gutachten zum Klimafolgenanpassungskonzept zu Sturmgefahren

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrter Herr König,

 

hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten folgenden Antrag:

 

In den Haushaltsplan der Stadt Witten werden 20.000 € für ein ergänzendes Gutachten zum Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Witten eingestellt. Gegenstand des Gutachtens ist die systematische Betrachtung von Sturmgefahren, der Analyse hieraus resultierender potentieller Schäden, die Verhinderung von Schäden, die durch Stürme hervorgerufen werden können sowie die Begrenzung der Auswirkungen von Schäden, die durch Stürme hervorgerufen werden können.

 

 

Begründung:

 

Am 1.12.2022 wurde im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klima (ASUK) ein Vortrag von K.Plan zum Klimafolgenanpassungskonzept der Stadt Witten gehalten, zu dem die Ausschussmitglieder Fragen stellten. Im Rahmen der Beantwortung wurde deutlich, dass die Untersuchung des Sturmrisikos (Kapitel 2.4), die Darstellung der Maßnahmen zum Themenfeld Sturm (Kapitel 5.2.3) und die Darstellung konkreter Klimafolgenanpassungsmaßnahmen zur Vermeidung von Sturmschäden (Kapitel 5.2.5, S. 138) nur ein erster Schritt hinsichtlich der Betrachtung von Stürmen im Rahmen der Klimafolgenanpassung sein kann.

 

So sind die Betrachtung zur Gefahrenquelle Sturm gerade hinsichtlich der Maßnahmen relativ allgemein (Kapitel 5.2.3) bzw. übersichtlich gehalten (Kapitel 5.2.5, lediglich 2 Maßnahmen).

 

Geboten wäre jedoch eine vertiefte Betrachtung der potentiellen Schäden differenziert nach verschiedenen Windphänomenen und Windgeschwindigkeiten (z.B. Böen, Orkane, Tornados) sowie betroffenen Schutzgütern. So sind beispielsweise nicht nur Gefahren durch entwurzelte Bäume oder abgerissene Äste zu betrachten. Vielmehr ist eine umfassende Analyse bzgl. windbedingter Projektile vorzunehmen.

 

Auf der Grundlage der Analyse der potentiellen Schäden und ihrer Ursachen sind differenzierte Maßnahmen zur Verhinderung von Schäden an unterschiedlichen Schutzgütern vorzuschlagen (Schutz vor windbedingten Projektilen, klimawandelangepasste statische Auslegung von Gebäuden etc.).

 

Soweit Schäden nicht zu verhindern sind, sind Maßnahmen zur Begrenzung ihrer Auswirkungen vorzuschlagen.

 

Dies ist von der Stadtverwaltung nicht selbst zu leisten. Daher soll die vorstehend skizzierte notwendige Analyse durch ein externes Gutachten zur Ergänzung des Klimafolgenanpassungskonzeptes erfolgen. Dazu sind entsprechende Gelder im Haushalt bereitzustellen.  

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Oliver Kalusch                                                                    Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                                                      (Fraktionsvorsitzende)


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