Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes

Betreff: Gemeinsame Initiative des Wittener Rats zur Änderung des Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW 2015: Erhöhung der Zuweisung für die Stadt Witten um mindestens 5 Mio. Euro pro Jahr

Antrag:

Der Rat startet eine Initiative zur Änderung Gemeindefinanzierungsgesetzes NRW 2015, um eine Erhöhung der Zuweisungen für die Stadt Witten um 5 Mio. Euro pro Jahr zu erreichen.

Begründung:

Der Haushaltsausgleich der Stadt Witten ist aus eigener Kraft nicht mehr zu erreichen. Die Aufgaben, die der Stadt von Bund und Land zusätzlich übertragen werden, sind nicht 1:1 refinanziert. Das Prinzip der Konnexität wird nicht eingehalten. Land und Bund müssten zusammen mit der Aufgabenzuweisung die dafür auskömmlichen Finanzmittel zur Finanzierung dieser Aufgaben der Stadt Witten zur Verfügung stellen.

Die geplanten drastischen Erhöhungen der Grundsteuer B und der Gewerbesteuer in Witten werden die Stadt unattraktiv machen. Es ist zu befürchten, dass sowohl neue Gewerbe als auch neue EinwohnerInnen die Stadt in Zukunft meiden werden.

Die Sparpotentiale bei der Restrukturierung der öffentlichen Aufgaben und beim Personal in der Verwaltung sind seit langem ausgeschöpft.

Hilfe kann nur noch von außen kommen. Gemeinsam starten wir als Rat der Stadt Witten die Initiative, alle Landtagsabgeordneten, insbesondere die beiden VertreterInnen aus Witten, Frau Schäffer und Herrn Stotko, aufzufordern, sich mit ihren Fraktionen dafür einzusetzen, das GFG so zu verändern, dass alle Kommunen mehr Gelder erhalten. Ziel wäre es, dass die Stadt Witten einen Betrag von 5 Mio. Euro mehr aus dem Gemeindefinanzierungsgesetz pro Jahr erhalten wird, zusätzlich zu den Mitteln aus dem Stärkungspakt.

Das Gemeindefinanzierungsgesetz 2015 des Landes NRW befindet sich zurzeit noch in den Beratungen. Es soll Anfang Dezember 2014 verabschiedet werden.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)


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