ehrenamtliche Aktivitäten

Betreff: Haushalts-Sanierungsplan Potential Nr. 1119 – Anhebung der Sondernutzungsgebühren: Keine Anhebung der Sondernutzungsgebühren bei ehrenamtlichen Aktivitäten

Beschlussvorschlag:

Die Sondernutzungsgebühren gemäß Potential Nr. 1119 des Haushalts-Sanierungsplans werden für Sondernutzungen im Rahmen ehrenamtlicher Tätigkeiten nur in reduzierter Höhe, vergleichbar der Höhe vor 2013, erhoben.

Begründung:

Der Haushalts-Sanierungsplan 2015 sieht die Fortführung der in 2013 bereits erhöhten Einnahmen aus Sondernutzungsgebühren vor. Erfasst davon sind alle Sondernutzungen, unabhängig davon, ob es sich um rein ehrenamtliche Tätigkeiten oder um gewerbliche Nutzungen handelt.

Für Bürgerinitiativen, globalisierungskritische Organisationen oder finanziell schwache Ver-bände und Gruppierungen, z.B. aus dem Sozial- oder Umweltbereich, stellen die bisherigen Gebühren für Sondernutzungen in Witten (beispielsweise für Informationsstände) bereits heute eine schwer zu überwindende Hürde dar. Ihre rein ehrenamtlichen Tätigkeiten werden durch hohe Sondernutzungsgebühren stark erschwert und teilweise unmöglich gemacht. Daher sollten für diese Nutzer, wenn überhaupt, nur reduzierte Sondergebühren, vergleichbar der Höhe vor 2013, erhoben werden.

Es ist das erklärte Ziel von allen politischen Parteien und gesellschaftlichen Organisationen, das bürgerschaftliche Engagement zu fördern und Behinderungen abzubauen. Daher sollten die Sondernutzungsgebühren zur Wahrnehmung der Aktivitäten der Zivilgesellschaft möglichst niedrig gehalten werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)


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