Luftreinhalteplan - Ergänzung der Untersuchung verkehrlicher Varianten

DIE LINKE. Fraktion Witten

Verkehrsflächen - und -anlagen, ÖPNV - Öffentliche Verkehrsflächen - Straßenbau", Investitionsmaßnahme "Luftreinhalteplan, Optimierung des Verkehrsflusses"

Sehr geehrte Frau Leidemann,

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, das Produkt 120101 "Verkehrsflächen - und -anlagen, ÖPNV - Öffentliche Verkehrsflächen - Straßenbau" hinsichtlich der Investitionsmaßnahme "Luftreinhalteplan, Optimierung des Verkehrsflusses" um den Posten „Gutachtenkosten“ in Höhe von 5.000 Euro zu ergänzen.


Hierfür wird eine Verkehrsuntersuchung als Ergänzung der „Verkehrsuntersuchung Kornmarkt in Witten vom Mai 2015“ in Auftrag gegeben. Hierbei wird das Szenario einer Fußgängerzone auf der Ruhstraße im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße - Bergerstraße - Husemannstraße" und der Kreuzung „Ruhrstraße - Bahnhofstraße - Hauptstraße - Johannisstraße" und die verkehrlichen Maßnahmen zur Realisierung betrachtet.

Diese Ergänzung wird der Bezirksregierung für die Neuaufstellung des Luftreinhalteplans Witten vorgelegt.


Begründung:

Die Belastung der Ruhrstraße im oben beschriebenen Straßenabschnitt überschreitet den ab 1.1.2010 gültigen Immissionsgrenzwert der EU-Richtlinie 2008/50/EG und § 3 Abs. 2 der 39. BImSchV für Stickstoffdioxid von 40 µg/m3 (Jahresmittelwert).

Stickstoffdioxid schädigt die menschliche Gesundheit nachhaltig. Die Erhöhung der Stickstoffdioxid-Konzentration in der Außenluft beeinträchtigt die Lungenfunktion, erhöht die Häufigkeit von Atemwegserkrankungen wie Husten oder Bronchitis sowie von Herz-Kreislauferkrankungen und führt zu einer Zunahme der Sterblichkeit. Es existiert kein Schwellenwert, bei dessen Unterschreitung langfristige schädliche Wirkungen auf den Menschen ausgeschlossen werden können. Laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) sterben pro Jahr weltweit mehr als eine Million Menschen an den Folgen verschmutzter Luft.

Aus diesem Grund wurde von der Bezirksregierung Arnsberg der Luftreinhalteplan Witten 2010 aufgestellt, welcher insbesondere von der Stadt Witten vorgeschlagene Maßnahmen beinhaltet, um die Immissionsbelastung bis zum Jahr 2015 auf einen Wert unterhalb des Immissionsgrenzwertes von 40 µg/m3 zu reduzieren. Es hat sich inzwischen gezeigt, dass diese Maßnahmen, die primär niederschwelliger Art sind, keine grundsätzliche Veränderung der Immissionssituation bewirken können. Der Luftreinhalteplan Witten in der bisherigen Form ist damit gescheitert, seine Prognosen haben sich als unrealistisch erwiesen. Jedes Jahr lag die Immissionsbelastung deutlich oberhalb von 40 µg/m3. Die Immissionssituation in der Ruhrstraße stagniert auf einem hohen gesundheitsgefährdenden Niveau.

Daher hat die Bezirksregierung Arnsberg mit der Neuaufstellung des Luftreinhalteplans Witten begonnen. Hierzu sollte die Stadt Witten eine Verkehrsuntersuchung mit verschiedenen Varianten vorlegen. Die Stadt Witten hat auf Nachfrage der Bezirksregierung die Dokumentation der „Verkehrsuntersuchung Kornmarkt in Witten“ vom Mai 2015, verfasst von der Ingenieurgesellschaft für Verkehrswesen mbH Brilon, Bondzio, Weiser Ende letzen Jahres an die Bezirksregierung übermittelt. Im Verkehrsausschuss der Stadt Witten hat das Ingenieurbüro diese Zwischenergebnisse vorgestellt. Im Rahmen des Gutachtens wurden drei „Netzfälle“ untersucht, wobei klargestellt wurde, dass ggf. ein weiterer „Netzfall“ zu untersuchen ist. Dieser „Netzfall“ drängt sich hier auf. Angesichts der gravierenden Überschreitungen des Immissionsgrenzwerts ist auch das Szenario einer Fußgängerzone auf der Ruhstraße im Abschnitt zwischen der Kreuzung „Ruhrstraße - Bergerstraße - Husemannstraße" und der Kreuzung „Ruhrstraße - Bahnhofstraße - Hauptstraße - Johannisstraße" einschließlich der verkehrlichen Maßnahmen zur Realisierung zu betrachten. Dieser „Netzfall“ geht über die bisher in der Verkehrsuntersuchung betrachteten Varianten hinaus. Auf der Grundlage einer Verkehrsuntersuchung dieses vierten „Netzfalls“ kann dann seitens des LANUV eine Immissionsprognose erstellt werden, bei der zu bestimmen ist, ob die Variante Fußgängerzone ausreichend ist, oder ob weitergehende Maßnahmen ergriffen werden müssen.

Ein schnelles Vorgehen ist auch ökonomisch geboten, da die Bundesregierung bei einem immer wahrscheinlicher werdenden Vertragsverletzungsverfahrens der EU-Kommission gegen die Bundesrepublik Deutschland im Falle einer Verurteilung die resultierenden Strafzahlungen von der Stadt Witten einfordern wird.


Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kalusch

(Ratsmitglied)

Ulla Weiß

(Fraktionsvorsitzende)