Verringerung der Kosten für Bodenuntersuchungen:

DIE LINKE. Fraktion Witten

Erweiterung der Kostenreduktion auf alle Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung

Antrag:

HSP Nr. 24, Potential Nr. 1118 des Haushaltssanierungsplans wird wie folgt neu gefasst:

Aufgabenbereich: Verringerung der Kosten für Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung

Bemerkungen: Einsparungen durch Verlagerung der Kosten auf Investoren im Rahmen von vorhabenbezogenen Bebauungsplänen oder durch Planungsvereinbarungen.“

Das Produkt 140101 „Umweltschutz“ und das Produktkonto 140101 526100 „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ werden entsprechend angepasst.


Begründung:

Durch die Konzeption privater Projekte im Rahmen der Erstellung von Bebauungsplänen sind der Stadt Witten bisher erhebliche Kosten entstanden. Hierzu gehören beispielsweise der Personalaufwand der Stadt Witten, die Vergabe externer Gutachten (z.B. bzgl. des Natur- und Artenschutzes) oder Analysen und Untersuchungen (z.B. der Bodenbeschaffen­heit). Den Nutzen hiervon hatten die jeweiligen privaten Investoren, die so ihre privat­wirtschaftlichen Kosten auf die Kommune und damit die Allgemeinheit abwälzen konnten.

Das Instrument des vorhabenbezogenen Bebauungsplans gemäß § 12 BauGB als Unterfall des Bebauungsplans oder der Abschluss von Planungsvereinbarungen ermöglicht es der Kommune hingegen, diese Kosten dem Investor aufzuerlegen. Die notwendigen Schritte zur Schaffung von Baurecht liegen in diesem Fall grundsätzlich bei dem Investor. Dieser lässt die erforderlichen Gutachten erstellen bzw. verpflichtet sich vertraglich zu ihrer Erstellung Damit trägt der private Investor, der in der Regel ein ökonomisches Interesse an der Verwirklichung seiner Planung hat, auch die Kosten dieser Planung. So werden die Kosten privater Investoren nicht mehr der Allgemeinheit auferlegt.

Die Stadt Witten hat mit Nr. 24 des Sanierungsplans einen ersten Ansatz gemacht, Investoren die Kosten zur Realisierung ihrer Projekte selbst aufzuerlegen. Sie erkennt mit der Bemerkung zu Nr. 24 an, dass ein vorhabenbezogener Bebauungsplan das geeignete Mittel ist, damit Investoren die Kosten ihrer Projekte selbst bezahlen. Zudem sieht sie darin auch ein relevantes Einsparpotential. Diese Festlegung ist zu begrüßen.

Diese Analyse und Verfahrensweise muss allerdings konsequent weiterentwickelt werden. Die Kostenübernahme durch den an einem Projekt interessierten Investor darf sich nicht nur auf den Bereich der Bodenuntersuchungen beschränken. Sie muss vielmehr für alle Untersuchungen und Gutachten im Rahmen der Bauleitplanung Anwendung finden, damit nicht Aufwendungen im Interesse Privater sozialisiert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kalusch

(Ratsmitglied) 

Ulla Weiß

(Fraktionsvorsitzende)