Beschränkung der Gehälter des Sparkassenvorstands

DIE LINKE. Fraktion Witten

Haushalts-Sanierungsplan Potential Nr. 14 Sparkasse Witten – Aufwandsminderungsprogramm

- Begrenzung des Gehaltes für alle Vorstandsmitglieder der Sparkassen auf die Höhe des Gehaltes eines Stadtkämmerers

Antrag:

Der Rat bittet die Mitglieder des Verwaltungsrats der Sparkasse, folgenden Beschluss zu fassen: „Die Bezüge aller Mitglieder des Vorstands der Sparkasse Witten werden pro Person auf eine Summe begrenzt, die die Höhe des Gehalts eines Stadtkämmerers nicht übersteigt.“

Begründung:


Das Gehalt der Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten ist deutlich zu hoch bemessen. Laut dem Geschäftsbericht 2015 der Sparkasse beträgt die Gesamtvergütung des Vorstandsvorsitzenden 387.000 Euro, die Gesamtvergütung des zweiten Vorstandsmitglieds 309.000 Euro. Damit erhalten die Vorstandsmitglieder der Sparkasse Witten eine Summe in der Größenordnung des Gehalts der Bundeskanzlerin.

Zudem liegt ein monatliches Gehalt von 32.250 €/Monat über dem 40-fachen Lebensunterhalt einer/s Bezieher/in/s von ALG II.

Dies ist nicht nur unverhältnismäßig, sondern ein finanzieller und sozialpolitischer Skandal. Das Gehalt eines Kämmerers der Kommune wäre für einen Sparkassenvorstand völlig ausreichend, da der Grad des Arbeitsaufwands und der Verantwortung vergleichbar sind. Nach der Tabelle im Internet beträgt das Grundgehalt für Beigeordnete mit B 3 im Jahr ca. 94.600 €.

Durch die Begrenzung der Gehälter können zudem die Rücklagen und Gewinne der Sparkasse erhöht werden, die in naher Zukunft zur Entschuldung des städtischen Haushalts beitragen sollen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Wolf

(Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)