Einführung einer Wettbürosteuer in Witten

DIE LINKE. Fraktion Witten

zum Erreichen des Potenzials der Vergnügungssteuer im HSP 13

Antrag:


Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates der Stadt Witten einen Entwurf für eine Satzung über die Erhebung einer Wettbürosteuer in der Stadt Witten vorzulegen, so dass hierüber unverzüglich abgestimmt werden kann.


Die Wettbürosteuer soll als eine Form der Vergnügungssteuer dazu dienen, das Potential des HSP Nr. 13 zu erreichen.



Begründung:


Mit Datum vom 3.7.2014 hat die Stadt Hagen eine Wettbürosteuer eingeführt und als Satzung verabschiedet, siehe


https://www.hagen.de/web/media/files/hagen/m04/m0402/statutes/S222008.pdf


Die Wettbürosteuersatzung wurde durch das Land NRW genehmigt.


Besteuert werden das Vermitteln oder Veranstalten von Pferdewetten oder Sportwetten in Einrichtungen, die neben der Ausgabe von Wettscheinen auch das Mitverfolgen der Wettergebnisse ermöglichen (Wettbüros). Bemessungsgrundlage ist die Fläche der genutzten Räume in qm. Der Steuersatz beträgt einen je nach Art der Wetten spezifischen Betrag je angefangene näher definierte Fläche in qm.


Inzwischen haben u.a. die Städte


Bielefeld

http://www.bielefeld.de/ftp/dokumente/ortsrecht/2_12.pdf



Dortmund

http://www.dortmund.de/media/p/stadtkasse_und_steueramt/pdf_20/satzungen_1/Satzung_zur_Wettbuerosteuer_ab_01112014.pdf


Düsseldorf

https://www.duesseldorf.de/stadtrecht/2/22/22_103.shtml


Essen

https://media.essen.de/media/wwwessende/aemter/15/SR9_06neu.pdf


Herne

http://www.herne.de/kommunen/herne/ttw.nsf/id/DE_Satzung-ueber-die-Erhebung-der-Wettbuerosteuer-in-der-Stadt-Herne


Krefeld

https://www.krefeld.de/C12574D40034948F/files/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf/$file/2.12-satzung_ueber_die_erhebung_der_wettbuerosteuer_in_der_stadt_krefeld.pdf?OpenElement


Marl

http://www.marl.de/fileadmin/dokumente/Pressestelle2015/satzungwettbuerosteuer2015.pdf


Siegen

http://www.siegen.de/fileadmin/cms/olsformulare/22_050.pdf


und Wuppertal

https://www.wuppertal.de/rathaus-buergerservice/verwaltung/politik/stadtrecht-dokumente/2-21.pdf


Satzungen über Wettbürosteuern verabschiedet und in Kraft gesetzt.


Die Besteuerung führt zu höheren Einnahmen für die Stadt Witten. Der Abbau des Defizits des städtischen Haushalts kann beschleunigt werden.


Die zurückhaltende Höhe der Wettbürosteuer besitzt keine Erdrosselungswirkung, wie die Erfahrungen anderer Kommunen zeigen. Der mit der Einführung der Wettbürosteuer verbundene Lenkungszweck, das Glücksspiel einzudämmen und der Zunahme der Wettbüros entgegenzusteuern, steht im Einklang mit dem Ziel einer geordneten Stadtentwicklung.


Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat in mehreren Fällen die Rechtmäßigkeit einer Wettbürosteuer bestätigt und die Klagen von Wettbüros gegen die Bescheide zur Heranziehung zur Wettbürosteuer in den Städten Dortmund und Herne abgewiesen, siehe


http://www.kommunen-in-nrw.de/mitgliederbereich/mitteilungen/detailansicht/dokument/vg-gelsenkirchen-bestaetigt-wettbuerosteuer.html?cHash=178c64a64deaf6beec7f5f50e17a4154


https://openjur.de/u/853974.html


https://openjur.de/u/853981.html


Gegen diese Entscheidungen wurde die Berufung zugelassen.


Der 14. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen hat am 13.4.2016 im Rahmen von drei Musterverfahren entschieden, dass die Wettbürosteuer rechtens ist.


http://www.ovg.nrw.de/behoerde/presse/pressemitteilungen/11_160413/index.php


Die Wettbürosteuer sollte anhand der Größe der Betriebsfläche der Wettbüros erhoben werden, um einen objektiven Maßstab zu haben. Die Orientierung an den Wetteinsätzen erscheint dem Oberverwaltungsgericht Münster schwierig, da diese nur schwer abzuschätzen seien.



Mit freundlichen Grüßen



Ulla Weiß


(Fraktionsvorsitzende)