Jährliche Erstellung eines Konnexitätsberichts Witten

DIE LINKE. Fraktion Witten

zur Vorbereitung Haushaltsplan 2021

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich gemeinsam mit dem nächsten Haushaltsplanentwurf einen „Konnexitätsbericht Witten“ für die vergangenen Monate vorzulegen. Der erste Konnexitätsbericht wird zum 1.1.2020 vorgelegt.

 

Der Bericht umfasst

- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Bund mittelbar zugewiesen wurden,

- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden,

- die Kosten, die der Stadt Witten durch die jeweilige Zuweisung dieser Aufgaben entstanden sind,

- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund der jeweiligen Zuweisung dieser Aufgaben erhält,

- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund des Art. 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Bestimmungen des Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) erhalten müsste

- die jeweilige Feststellung, ob das Konnexitätsprinzip eingehalten oder verletzt wurde und welche Gründe für eine Verletzung oder reduzierte Zahlung vom Land vorgebracht werden.

 

Begründung:

 

Gemäß dem Konnexitätsprinzip sollen den Kommunen die finanziellen Mittel für Aufgaben erstattet werden, die Bund und Land den Kommunen zuweisen. Das Konnexitätsprinzip zielt darauf, die durch die Aufgabenübertragung verursachte Kostenbelastung der Kommunen, die damit einhergehende Gefährdung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben und das finanzielle Ausbluten der Kommunen zu verhindern.

Allerdings wird das Konnexitätsprinzip in vielfacher Hinsicht verletzt.

Die Ablehnung der Erstattung von Kosten, die aufgrund bundes- oder europarechtlicher Regelungen entstehen, die Verweigerung der Kostenerstattung bei der Übertragung von Aufgaben mit organisatorischem Inhalt oder das Stellen besonderer Anforderungen an bestehende Aufgaben ("Standarderhöhungen") sowie unzureichende Kostendeckungsregelungern sind Beispiele für die Verletzung des Konnexitätsprinzips. Diese Verletzungen erfolgen, obwohl zum Teil entgegenstehende rechtliche Regelungen existieren.

 

Der „Konnexitätsbericht Witten“ soll

- die Ursachen des extremen kommunalen Haushaltsdefizits aufzeigen,

- Kommunalparlamentarierer und die Bevölkerung über die Verletzung des Konnexitätsprinzips informieren,

- die Argumentationsmöglichkeiten gegenüber der Landesregierung und von ihr Beauftragter vergrößern und

- ggf. Grundlage für zukünftige Klagen wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips sein.

 

Selbst der aktuelle Haushaltsentwurf für die Jahre 2019 und 2020 erläutert auf Seite 20 des Vorberichts, dass eine Ursache für nicht steuerbare Verschlechterungen im Haushalt die fortgesetzten Aufgabenübertragungen ohne finanziellen Ausgleich sind:

„… Die nach wie vor richtige Unterstützung der Städte durch den Stärkungspakt greift ebenfalls zu kurz. Sie setzt nicht an den Ursachen wie fortgesetzter Aufgabenübertragung oder Ausweitung bestehender Aufgaben ohne finanziellen Ausgleich, hoher und trotz vieler Bekundungen zunehmender Dynamik sozialer Kosten oder stetig steigenderUmlagezahlungen an. Im Gegenteil: Durch die Reduzierung der städtischen Angebote verbunden mit weit überproportionalen Gebühren- und Steuersätzen werden immer noch vorhandene Strukturprobleme verschärft. Arbeitsplatzverlust und Einwohnerrückgang sind die mittel- und langfristigen Folgen mit wiederum negativen Konsequenzen für die wirtschaftliche Situation der Stadt.“

Mithin ist es längst überfällig, auch in Witten genau zu bilanzieren, in welcher Größe unsere Haushaltsprobleme von der Bundes- und Landesebene infolge der ungesicherten Konnexität erzeugt werden.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß                                                                                         Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende)                                                                  (Ratsmitglied)