Reguläre Beschäftigung und keine Leiharbeit beim Sicherheitsdienst Rathaus.

Linksfraktion Witten

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten beantragt, das Produkt 16 01 02 „Abwicklung Schäden von Corona (COVID 19)“ wie folgt zu ändern:

 

 

Im Konto 526 100 „Sonstige Aufwendungen für Dienstleistungen“ Erläuterung zu

13. auf Seite 947 wird an die Passage „Mehraufwand Sicherheitsdienst Rathaus“ der Satz angefügt:

„Die Dienstleistungen dürfen nicht durch Leiharbeiter*innen erbracht werden, sondern durch Kräfte, die bei der Stadt Witten direkt angestellt sind.“

 

Begründung:

Die Stadt Witten hat als öffentliche Arbeitgeberin die Pflicht, alle Arbeiten für die sie verantwortlich ist, mit eigenen Arbeitskräften zu erledigen. Leiharbeit hingegen führt regelmäßig zu deutlich niedrigeren Löhnen im Vergleich zu regulären Beschäftigungsverhältnissen. Lohndumping ist in der Branche an der Tagesordnung. Zudem haben Leiharbeiter*innen keinen Kündigungsschutz im Einsatzbetrieb und nur wenige Mitbestimmungsrechte. Für die Menschen bedeutet das, dass individuelle und familiäre Zukunftsplanung erschwert wird, weil Leiharbeitnehmende heute hier und morgen dort eingesetzt werden können.

Die Kräfte des Sicherheitsdienstes Rathaus sind von zentraler Wichtigkeit für die Einhaltung von Hygieneregeln im Rathaus und damit zur Bekämpfung der Pandemie, die nicht kurzfristig beendet sein dürfte. Sie sind daher auch als „systemrelevant“ anzusehen.

Aus diesen Gründen verbieten sich Leiharbeitsverhältnisse für den Sicherheitsdienst im Rathaus. Denjenigen Beschäftigten, die in Form von Leiharbeit ihre Arbeit ausüben, ist ein reguläres Arbeitsverhältnis mit der Stadt Witten anzubieten.

 

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß

(Fraktionsvorsitzende)


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