Senkung der Grundsteuer B

DIE LINKE. Fraktion Witten

Antrag auf Änderung von HSP Nr. 14 Sparkasse Witten - Senkung der Grundsteuer B wegen Ausschüttung von 2 Mio € Netto pro Jahr an die Stadt Witten, Produktkonto 16 01 01, Konto 40 32 00

Sehr geehrte Frau Leidemann,

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt die Maßnahme Nr. 14 im Haushaltssanierungsplan 2017/18 „Sparkasse Witten“, S. 22, wie folgt zu ändern:

Antrag:

Die Maßnahme Nr. 14 „Sparkasse Witten“ des Haushaltssanierungsplans wird wie folgt neu beschrieben:

„Die jährlich zu erfolgenden Ausschüttungen der Sparkasse Witten von Netto 2 Mio. € werden zur Senkung der Grundsteuer B eingesetzt. Die dadurch mögliche Höhe der Senkung wird jährlich angegeben und entsprechend umgesetzt.“

Die bisherige Anmerkung: „Potenzial teilweise durch Grundsteuererhöhung kompensiert“ wird gestrichen.

Begründung:

Die Ausschüttungen der Sparkasse Witten sind ein wichtiges Element für das Erreichen eines ausgeglichenen Haushalts bei der Stadt Witten. Sie sollten daher ab 2016 jährlich 2 Mio. € Netto betragen.

Die Erhöhung der Grundsteuer B ist mit keiner Verbindung in Bezug auf einzelne Maßnahmen im Haushaltssanierungsplan beschlossen worden. Insofern ist die neue Privilegierung des Potenzials der Sparkasse Witten durch die beschlossene Erhöhung der Grundsteuer B nicht nachvollziehbar. Im Gegenteil, die Bürger*innen der Stadt Witten würden eher eine Senkung der Grundsteuer B, soweit dies durch die Ausschüttung der Sparkasse jährlich in Höhe von 2 Mio. € möglich ist, sehr begrüßen.

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Wolf

(Stellvertretender Fraktionsvorsitzender)