Statt Moratorium für Rechtsansprüche bei Sozial- und Jugendhilfekosten

DIE LINKE. Fraktion Witten

- Forderung zu besserer Finanzierung der Kommune im HSP 2017/18 S.17

Antrag:

Im Abschnitt III Ergebnis auf S. 17 des Haushaltssanierungsplans 2017/18 wird der Unterpunkt Drei gestrichen und durch einen neuen Text ersetzt:

Gestrichen wird: „Ein Haushaltsausgleich ist dauerhaft nicht zu erreichen, wenn der Trend zu immer weiter steigenden Sozial- und Jugendhilfekosten nicht nachhaltig gebrochen wird. Ein erster Schritt dazu wäre ein Moratorium für jeden wie auch immer gearteten und ausgestalteten weiteren Rechtsanspruch auf entsprechende Leistungen: Doch: bei der Eingliederungshilfe zeichnet sich trotz aller Bekundungen das Gegenteil ab. Selbst in der sicher sehr optimistischen Rechnung des Bundes sind Mehrbelastungen ausgewiesen.“

Neu eingefügt wird: „Ein Haushaltsausgleich ist dauerhaft nur durch eine bessere Finanzausstattung der Stadt Witten durch das Land NRW und den Bund sowie durch eine konsequente Beachtung des Konnexitätsprinzips zu erreichen.“

Begründung:

Der Haushaltsausgleich der Stadt Witten ist nur durch eine bessere Finanzausstat­tung von Bund und Land zu erreichen. Dazu müssen die Einnahmen erhöht werden. Dies kann z.B. durch höhere Steuern auf große Erbschaften erreicht werden. Die Aktienverkäufe müssen durch eine Transaktionssteuer beteiligt werden. Die reichen Bürger*innen müssen sich durch eine Vermögenssteuer an den Kosten für unseren Sozialstaat beteiligen.

Die Forderung, ein Moratorium in Bezug auf Rechtsansprüche im Bereich der Sozial- und Jugendhilfeleistungen einzurichten, ist als unsozial abzulehnen.

Dies würde die schwächsten Gruppen in der Bevölkerung treffen: Menschen mit Behinderungen sowie Kinder und Jugendliche. Die sozialen Unterschiede würden weiter zementiert. Bereits jetzt lebt jedes fünfte Kind im Ruhrgebiet in Armut. Das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen in schwierigen familiären Verhältnissen muss angemessen begleitet werden, um Spätfolgen für ein ganzes Leben zu vermeiden.

Während in anderen Gremien Politiker*innen und Verwaltung Konzepte zur Umsetzung der UN-Behindertenkonvention erstellen, wird hier die notwendige Finanzierung verbunden mit Rechtsansprüchen der Betroffenen abgelehnt. Inklusion und Integration als gelebte Teilhabe wird so nicht erreicht.

Statt eines Moratoriums für Leistungsrechte im Bereich Soziales und Jugendhilfe sollte eine auskömmliche finanzielle Unterstützung der Kommunen für die Gestaltung eines gerechten und sozialen Miteinanders gefordert werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ulla Weiß

(Fraktionsvorsitzende)