Vorbereitung Haushaltsplan 2019

Die LINKE. Fraktion Witten

Jährliche Erstellung eines Konnexitätsberichts Witten

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, jährlich gemeinsam mit dem Haushaltsplanentwurf einen „Konnexitätsbericht Witten“ für die vergangenen Monate vorzulegen.

Der erste Konnexitätsbericht wird mit der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2019 vorgelegt.

Der Bericht umfasst

- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Bund mittelbar zugewiesen wurden,

- die Aufgaben, die der Stadt Witten vom Land Nordrhein-Westfalen zugewiesen wurden,

- die Kosten, die der Stadt Witten durch die jeweilige Zuweisung dieser Aufgaben entstanden sind,

- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund der jeweiligen Zuweisung dieser Aufgaben erhält,

- den finanziellen Ausgleich, den die Stadt Witten aufgrund des Art. 78 Abs. 3 der Verfassung für das Land Nordrhein-Westfalen in Verbindung mit den Bestimmungen des Konnexitätsausführungsgesetz (KonnexAG) erhalten müsste,

- die jeweilige Feststellung, ob das Konnexitätsprinzip eingehalten oder verletzt wurde und welche Gründe für eine Verletzung oder reduzierte Zahlung vom Land vorgebracht werden.

Begründung:

Gemäß dem Konnexitätsprinzip sollen den Kommunen die finanziellen Mittel für Aufgaben erstattet werden, die Bund und Land den Kommunen zuweisen. Das Konnexitätsprinzip zielt darauf, die durch die Aufgabenübertragung verursachte Kostenbelastung der Kommunen, die damit einhergehende Gefährdung freiwilliger Selbstverwaltungsaufgaben und das finanzielle Ausbluten der Kommunen zu verhindern.

Allerdings wird das Konnexitätsprinzip in vielfacher Hinsicht verletzt.

Die Ablehnung der Erstattung von Kosten, die aufgrund bundes- oder europarechtlicher Regelungen entstehen, die Verweigerung der Kostenerstattung bei der Übertragung von Aufgaben mit organisatorischem Inhalt oder das Stellen besonderer Anforderungen an bestehende Aufgaben ("Standarderhöhungen") sowie unzureichende Kostendeckungsregelungern sind Beispiele für die Verletzung des Konnexitätsprinzips. Diese Verletzungen erfolgen, obwohl zum Teil entgegenstehende rechtliche Regelungen existieren.

Der „Konnexitätsbericht Witten“ soll

- die Ursachen des extremen kommunalen Haushaltsdefizits aufzeigen,

- Kommunalparlamentarierer und die Bevölkerung über die Verletzung des Konnexitätsprinzips informieren,

- die Argumentationsmöglichkeiten gegenüber der Landesregierung und von ihr Beauftragter vergrößern und

- ggf. Grundlage für zukünftige Klagen wegen der Verletzung des Konnexitätsprinzips sein.

Selbst der aktuelle Haushaltsentwurf für die Jahre 2017 und 2018 erläutert auf Seite 12 des Vorberichts, dass eine Ursache für nicht steuerbare Verschlechterungen im Haushalt ist:

"... noch immer nicht rechtlich gesicherte Konnexität bei Ausweitung bestehender Aufgaben auf Bundes- oder Landesebene, ..."

Mithin ist es längst überfällig, auch in Witten genau zu bilanzieren, in welcher Größe unsere Haushaltsprobleme von der Bundes- und Landesebene infolge der ungesicherten Konnexität erzeugt werden.

Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende) (Ratsmitglied)