Wohnungsaufsichtsgesetz

DIE LINKE. Fraktion Witten

Haushalt 2019/20: Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes - Bauen und Wohnen - Produkt Nr. 10 05 01 Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, Vermittlung von Wohnraum, Wohnungsbindungsdatei

 

Sehr geehrte Frau Leidemann,

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des Produkts 10 05 01 „Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, Vermittlung von Wohnraum, Wohnungsbindungsdatei zu erweitern und eine Nr. 06 aufzunehmen:

 

„06. Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW)“

 

- Gefahrenabwehr  i. S. d. WAG NRW

- Prävention i. S. d. WAG NRW

- Systematische Beobachtung der Entwicklung in problematischen Wohnquartieren in

  Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen betroffener Bewohner*innen

- Information und Beteiligung der betroffenen Bewohner*innen und ihrer

  Interessenvertretungen in allen Phasen

- Kooperation mit den betroffenen Bewohner*innen und ihrer Interessenvertretungen

  zur Wahrnehmung zivilrechtlicher Interessen

- Verhinderung des Verlustes von bezahlbarem Wohnraum

- Beseitigung von Missständen i. S. d. WAG NRW ggf. im Wege der Ersatzvornahme.

  Eintreibung der Kosten von den Verfügungsberechtigten

- Beschaffung von angemessenem Ersatzwohnraum bei unvermeidlichen

  Unbewohnbarkeitserklärungen

- Verhängung von Bußgeldern“

 

Zudem kann der Bereich „Wohnungsaufsicht öffentlich geförderter Gebäude“ aus Nr. 03 der Produktbeschreibung in die neue Nr. 05 integriert werden.

 

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wird für eine zusätzliche Planstelle ein Betrag von 60.000 € in den Haushalt eingestellt. Zusätzlich sind Haushaltsstellen für die finanziellen Aufwendungen für Ersatzvornahmen und zu erwartende Einnahmen aus Bußgeldern im Rahmen dieses Produktes auszuweisen.

 

Begründung:

Nach dem Wohnungsaufsichtsgesetz (WAG NRW), das in der jetzigen Fassung seit 2014 gilt, haben die Gemeinden auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum hinzuwirken. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe.  Konkretisiert wird das WAG NRW durch den nordrhein-westfälischen Leitfaden zum Wohnungsaufsichtsgesetz:

https://www.mhkbg.nrw/wohnen/_pdf_container/29_Leitfaden_WAG_ba_Juli-2015.pdf

 

Bereits bei Anzeichen von Verwahrlosung in den Wohngebäuden und an den Außenanlagen können die Gemeinden regelmäßige Überprüfungen durchführen. Liegen der Gemeinde Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Missstand vorliegt, so soll sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen ergreifen. Die Gemeinden haben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn Verwahrlosung vorliegt oder ein Missstand besteht. Dazu zählen neben Anordnungen auch Ersatzvornahmen. Die Gemeinde kann bei Verstößen gegen das Gesetz auch Bußgelder von bis zu 50.000 Euro verhängen.

 

In Witten wird das Gesetz bislang nur unzureichend umgesetzt. So ist eine systematische, präventive Überprüfung problematisch erscheinender Quartiere nicht ersichtlich.

 

Das Bauordnungsamt scheint zudem nicht im Sinne der vom Gesetz intendierten Daseinsvorsorge durch Erhalt von Wohnraum tätig zu werden, sondern allenfalls zum Zwecke der Gefahrenabwehr, was sich gegen die betroffenen Bewohner*innen richten kann.

 

So wurde in 2018 ein Gebäude in der Steinstraße für unbewohnbar erklärt und dadurch eine mehrköpfigen Familie von Mieter*innen obdachlos gemacht, nachdem der MieterInnenverein um das Tätigwerden gebeten hatte, siehe:

https://www.waz.de/staedte/witten/haus-sperrung-hat-familie-aus-witten-kalt-erwischt-id213665551.html

 

Erforderlich gewesen wäre lediglich die Reparatur einer Heizungsanlage und die Veranlassung der Aufhebung einer Versorgungssperre durch die Stadtwerke, die diese verhängt hatte, weil der Vermieter die Kosten nicht beglichen hatte. Die Mieter sollen auch eine Kostenübernahme angeboten haben und hätten diese auch aus rechtmäßig einbehaltener Miete begleichen können. Der MieterInnenverein hat nach dieser Erfahrung jede Zusammenarbeit mit der Wohnungsaufsicht der Stadt Witten eingestellt.

 

Um derartigen Situationen vorzubeugen (Prävention), eine mieterfreundliche Abstellung von Missständen zu gewährleisten, mit Interessenvertretungen der Mieter*innen zu kooperieren, Ersatzvornahmen durchzuführen und die entstehenden Kosten bei den Vermietern einzutreiben, bei unvermeidlichen Unbewohnbarkeitserklärungen angemessenen Ersatzwohnraum zu beschaffen und Bußgelder zu verhängen, müssen diese Aufgaben wahrgenommen und gebündelt werden.

 

Um die sachgerechte Wahrnehmung der Pflichtaufgabe „Wohnungsaufsicht“ sicherzustellen, ist daher eine eigene Dienststelle mit der Umsetzung zu beauftragen. Sie sollte dabei im Bereich Wohnen & Soziales angesiedelt sein, da hier eine größere Nähe zu den Problemen der betroffenen MieterInnen vorliegt und bereits die Aufsicht über die öffentlich geförderten Wohnungen hier angesiedelt ist.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kalusch                                                                    Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                                                   (Fraktionsvorsitzende)