LINKE erringt wichtigen Etappensieg gegen verkaufsoffene Sonntage in Witten

DIE LINKE. Fraktion Witten

Die Ratsfraktion der Wittener LINKEN hat einen wichtigen Etappensieg gegen die Praxis der verkaufsoffenen Sonn- und Feiertage in Witten errungen. Während die Stadtspitze auf der Ratssitzung am 23.11.2015 einen umfangreichen Katalog von verkaufsoffenen Sonntagen in 2016 verabschieden lassen wollte, hatte DIE LINKE im Rat der Stadt Witten einen Antrag auf Nichtbefassung der Vorlage gestellt. Grund hierfür war eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts, die den Voraussetzungen für Sonntagsöffnungen von Läden enge Grenzen setzt. Als Reaktion auf den Antrag der LINKEN setzte die Verwaltungsspitze zu Beginn der Ratssitzung den gesamten Tagesordnungspunkt ab.

Ursula Weiß, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Rat der Stadt Witten erklärt hierzu: „Das Bundesverwaltungsgericht hat klargestellt, dass der Schutz der Beschäftigten und des arbeitsfreien Sonntags von großer Wichtigkeit sind. Daher kann eine Kommune nicht willkürlich oder mit vorgeschobenen Gründen verkaufsoffene Sonntage in der Innenstadt oder in den Stadtteilen festlegen. Zentral ist für das Bundesverwaltungsgericht, dass Ladenöffnungen nur dann rechtmäßig sind, wenn ein örtliches Fest oder ein örtlicher Markt der ausschlaggebende Grund für das Kommen von Besucherinnen sind und nicht die verkaufsoffenen Läden am Sonntag oder Feiertag. Die Verwaltung hat jedoch willkürlich Anlässe für verkaufsoffene Sonntage festgelegt, ohne Prognosen der Besucherzahlen für alle Feste oder Märkte zu ermitteln. Wir gehen davon aus, dass ein Großteil der Anlässe die Anforderungen nicht erfüllt und, wenn überhaupt, lediglich die Zwiebelkirmes in der Innenstadt und das Oktoberfest in Herbede dem Anspruch des Bundesverwaltungsgerichts gerecht würden. Daher wäre es konsequent, wenn die Verwaltungsspitze ihre Vorlage nicht nur vorläufig zurückzieht, sondern endgültig auf Scheinanlässe verzichtet, die Sonntagsöffnungen des Einzelhandels erlauben sollen.“

DIE LINKE fordert, endgültig von verkaufsoffenen Sonn- und Feiertagen Abschied zu nehmen und die noch bestehende Wittener Verordnung, die diese Öffnungen grundsätzlich immer noch vorsieht, ersatzlos aufzuheben. Der Schutz der Beschäftigten im Einzelhandel, der Schutz des Familienlebens und der Entspannung der Menschen sowie die Sonntagsruhe müssen Vorrang vor ökonomischen Interessen haben.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Vorsitzende der LINKEN Ratsfraktion)