Die Linke Fraktion Witten: Presseerkärungen

DIE LINKE fragt nach der Inanspruchnahme des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes

Fraktion Witten

Die Stadt Witten erhält mit dem neuen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz die Möglichkeit, auf freigewordene Ressourcen der sozialen Dienstleister zuzugreifen.

Die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten  stellt daher die Anfrage, ob und in welchen Bereichen die Stadt Witten plant, dies zu tun.

„In Zeiten der Corona-Krise scheinen alle Dämme zu brechen. Einige soziale Dienstleister dürfen wegen der Corona-Pandemie nicht mehr arbeiten. Dadurch fehlen Einnahmen. Falls die sozialen Dienstleister jetzt einen Antrag auf finanzielle Unterstützung nach dem neuen Sozialdienstleister-Einsatzgesetz stellen, kann dies weitreichende Folgen haben. Räumlichkeiten, Fahrzeuge und Angestellte, die jetzt ungenutzt bzw. ohne Arbeit sind, müssen dann u. a. für den Ennepe-Ruhr-Kreis bzw. die Stadt Witten zur Verfügung gestellt werden“, führt Ulla Weiß, Fraktionsvorsitzende DIE LINKE aus. Um sich einen Überblick über die Planungen der Stadt Witten zu verschaffen, stellt DIE LINKE Ratsfraktion ihre Anfrage.

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz ist als Bundesgesetz am letzten Freitag im Bundesrat nach vorheriger Beratung im Bundestag verabschiedet und veröffentlich worden. Das Überleitungsgesetz für das Land NRW sollte bereits am 1.4.2020 im Landtag verabschiedet werden. Dies wird voraussichtlich in der nächsten Woche nachgeholt.

„Beschäftigte in sozialen Einrichtungen dürfen nicht zur Verschiebeware werden. Sie haben das Recht in Zeiten der Kurzarbeit so behandelt zu werden, wie auch industrielle Kurzarbeiter*innen. Es ist nicht vorstellbar, das Kurzarbeiter*innen von Lufthansa oder VW jetzt Dienst in Verwaltungen tun müssen“, so Ulla Weiß, DIE LINKE.

„Gerade in dieser Krise engagieren sich viele Menschen freiwillig, um ihren Nachbar*innen und anderen Hilfebedürftigen zu helfen. So sollten auch die Beschäftigten sozialer Einrichtungen gefragt werden, ob sie freiwillig eine andere Tätigkeit übernehmen möchten. Es sollte kein Zwang auf die Beschäftigten ausgeübt werden!

Die Rechte auf persönliche Selbstbestimmung und die freie Wahl des Arbeitsplatzes müssen als zentrale Grundrechte unserer Verfassung auch in Corona-Zeiten gewahrt werden“, fordert daher die Fraktionsvorsitzende der LINKEN.