Die Linke Fraktion Witten: Presseerkärungen

LINKE wendet sich an Kommunalaufsicht:

DIE LINKE. Fraktion Witten

Beschlüsse des Wittener Stadtrats zum Wickmann-Gelände müssen aufgehoben werden!

Die Ratsfraktion der Wittener LINKEN hat sich in einem Schreiben an Olaf Schade, den Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises, in seiner Funktion als Kommunalaufsicht gewandt. DIE LINKE verlangt darin die Aufhebung der Beschlüsse zum Wickmann-Gelände, die der Wittener Stadtrat am Montag gefasst hatte. Der Landrat wird gebeten, von seiner Befugnis Gebrauch zu machen, die Wittener Bürgermeisterin Sonja Leidemann anzuweisen, die Beschlüsse zu beanstanden. Soweit der Rat die Beschlüsse in der Folge nicht selbst aufhebt, solle der Landrat diese gemäß der Bestimmungen der Gemeindeordnung aufheben.

Der Landrat hatte bereits in einem Schreiben vom 14.9.2016 klargestellt, dass die Aufhebung von zwei Bebauungsplänen zum Wickmann-Gelände ohne die Verabschiedung eines neuen Bebauungsplans für dieses Areal mit einer geordneten städtebaulichen Entwicklung nicht in Einklang zu bringen ist. Angesichts der komplexen Situation bestehe die Pflicht zur Koordinierung der verschiedenen Vorhaben im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung. Sollte die Stadt dieser Pflicht nicht nachkommen, hat der Landrat aufsichtsrechtliche Schritte gegen die Beschlüsse des Rates in Aussicht gestellt.

Ulla Weiß, Fraktionsvorsitzende der LINKEN im Wittener Stadtrat erklärt hierzu: „Nun ist ein schnelles Handeln der Kommunalaufsicht gefragt, damit keine Fakten geschaffen werden. Deren dringende Warnung haben der SPD-Fraktionsvorsitzende Rath und der CDU-Fraktionsvorsitzende Noske mit einem kalkulierten Rechtsbruch in den Wind geschlagen. Die Taktik ist dabei offensichtlich. Die bestehenden Bebauungspläne werden aufgehoben, Einzelbaugenehmigungen werden erteilt und selbst wenn später ein neuer Bebauungsplan erstellt wird, kann dieser die erteilten Genehmigungen nicht mehr einfach außer Kraft setzen. Im Interesse der Stadt muss der Landrat nun umgehend die Bestimmungen des Baugesetzbuches durchsetzen und veranlassen, dass die gefassten Beschlüsse aufgehoben werden. “



Anschreiben an den Landrat des EN Kreises

21.9.2016

Sehr geehrter Herr Schade,

hiermit bitten wir Sie, in ihrer Funktion als Kommunalaufsicht gegenüber der Stadt Witten tätig zu werden.


Am Montag, den 19.9.2016 hat der Rat der Stadt Witten die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 63 für das Gebiet "Annenstraße/Erlenweg/Bundesbahn" sowie die Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 216 "Annenstraße/Erlenweg/Westfalenstraße (ehemaliges Gelände Fa. Wickmann)" beschlossen. Eine teilweise oder vollständige Überplanung des Areals mit einem neuen Bebauungsplan ist nicht vorgesehen. Vielmehr soll die städtebauliche Entwicklung an diesem Standort nach § 34 Abs. 3 BauGB betrieben werden.

In Ihrem Schreiben vom 14.9.2016 an die Bürgermeisterin der Stadt Witten, Frau Sonja Leidemann, haben Sie auf die schwerwiegenden Folgen für die städtebauliche Ordnung und Entwicklung hingewiesen, falls kein Bebauungsplan aufgestellt wird und lediglich eine Beurteilung nach § 34 Abs. 3 BauGB erfolgen soll. Diese Besorgnis teilen wir. Aus unserer Sicht sind die o.a. Beschlüsse des Rates der Stadt Witten rechtswidrig.

In Ihrem Schreiben haben Sie dargestellt, dass Sie angesichts der bestehenden Sachlage gezwungen sein könnten, gegen die Beschlüsse des Rates am 19.9.2016 in dieser Angelegenheit aufsichtsrechtliche Maßnahmen zu ergreifen. Wir bitten Sie hiermit, tätig zu werden und dafür Sorge zu tragen, dass die o.a. Beschlüsse aufgehoben werden.

Hierzu bitten wir Sie, die Bürgermeisterin der Stadt Witten gemäß § 122 Abs. 1 S. 1 GO NRW anzuweisen, die o.a. Beschlüsse zu beanstanden und, soweit der Rat die Beschlüsse nicht selbst zurücknimmt, diese gemäß § 122 Abs. 1 S. 2 GO NRW aufzuheben.


Mit freundlichen Grüßen

für die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)