Die Linke Fraktion Witten: Reden/Haushaltsreden

Rede zum Haushalt 2019/20 -2-

DIE LINKE. Fraktion Witten

Rede von Jürgen Wolf zur Begründung von folgenden Anträgen:

 

0566 – Globalziel 33

0576 – Konnexitätsbericht 30

0573 – Sparkassengehälter 27

0588 – Siedlungsgesellschaft 50

0579 – Erhaltungssatzung 42

0589 – Wohnungsaufsichtsgesetz 51

 


 

Frau Bürgermeisterin,

geehrte Damen und Herren, geehrte Gäste,

wir beantragen das Globalziel für den Haushalt der Stadt Witten neu zu fassen. Die „Rückgewinnung eines wirtschaftlichen Handlungsspielraum“ greift unserer Meinung zu kurz und ist unrealistisch. Vielmehr sollte das Globalziel für den Haushalt der Stadt Witten soziale, ökologische und wirtschaftlich nachhaltige Aspekte enthalten. Deswegen bitten wir sie unserer Definition der Fassung des Globalzieles zuzustimmen, die sie in unserem Antrag nachlesen können.

 

In unserem Haushaltsantrag 30 beantragen wir eine jährliche Erstellung eines Konnexitätsberichts für Witten. Dieser Bericht soll einen Grundlage dafür sein, genau zu ermitteln, welche Kosten für welche Aufgaben nicht von der Stadt Witten zu tragen sind und wo das Konnexitätsprinzip verletzt wird. Entsprechend können Rückzahlungen von Bund und Land gefordert werden, was zu einer Entlastung des Haushalts beiträgt.

 

Bedauerlich ist seit vielen Jahren, dass die Sparkasse, als eine der Töchter der Stadt, keinen Beitrag leistet, um das Haushaltsdefizit auszugleichen. Ein Grund dafür scheint uns zu sein, dass die Gehälter des Sparkassenvorstandes deutlich zu hoch bemessen sind.

Ein Gehalt von 407.000 Euro für den Vorstandsvorsitzenden ist kaum noch zu erwirtschaften und sozial unausgewogen. Deswegen beantragen wir durch den Rat auf den Verwaltungsvorstand einzuwirken und das Gehalt des  Vorstandsvorsitzenden auf 100.000 € zu vermindern. Vielleicht ist es aber auch eine gute Idee auf das jetzige Führungspersonal zurückzugreifen, das offensichtlich eine gute Arbeit macht.

 

Die folgenden Anträge zielen auf die Verbesserung der Wohnungspolitik in Witten.

Herr Wolf hält die Resolution des Mietervereins für alle sichtbar hoch und verweist darauf, dass die zu begründenden Anträge sich bereits auf die Forderungen der Resolution beziehen.

Die Vermarktung von Wohnungen, wie sie von privaten Wohnungsbaugesellschaften wie LEG und Vonovia betrieben wird, führt immer mehr zur Vernichtung von bezahlbarem Wohnraum. Hier ist die Lage dramatisch. Die Situation wird noch verschärft, da immer mehr Sozialwohnungen aus der Sozialbindung fallen. Der Siedlungsgesellschaft Witten als gemeinnützige Trägerin der kommunalen und sozialen Wohnungsversorgung kommt hier eine besondere Bedeutung zu, neuen sozialen Wohnraum zu schaffen. Daher zielt unser Antrag darauf, das Eigenkapital der Siedlungsgesellschaft Witten mbH zu stärken. Dies soll einerseits durch den Rückkauf der Eigenanteile der Siedlungsgesellschaft im Zuge von Bauprojekten und das Einbringen kommunaler Grundstücke und Liegenschaften in das Vermögen der Siedlungsgesellschaft erfolgen. Der Produktbereich 16 muss dafür entsprechend ergänzt werden.

 

Der nächste Antrag zielt in eine ähnliche Richtung. Um der Vernichtung von sozialem Wohnraum entgegenzuwirken soll eine soziale Erhaltungssatzung für Wittener Wohngebiete erarbeitet und gepflegt werden. Ziel dieser Satzung ist es mieterhöhungswirksame Modernisierungsmaßnahmen, die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen und geplante Abrisse unter eine kommunalen Genehmigungspflicht zu stellen. Außerdem kann sich die Stadt dadurch ein Vorkaufsrecht sichern. So kann eine Vertreibung von MieterInnen und Mietern entgegengewirkt werden. Wohnungen dürfen nicht zu Spekulationsobjekten verkommen. Das Instrument dieser Erhaltungssatzungen wird in anderen Städten bereits erfolgreich angewendet. Allerdings muss dafür eine Stelle geschaffen werden, deshalb auch dieser Haushaltsantrag.

 

Sicherlich erinnern Sie sich noch an das Haus in der Steinstrasse, das im März dieses Jahres für unbewohnbar erklärt wurde. Dadurch wurde eine mehrköpfigen Familie von Mieter*innen obdachlos. Eine konsequente Umsetzung des Wohnungsaufsichtsgesetzes (WAG NRW) hätte das verhindern können. Dabei handelt es sich um eine Pflichtaufgabe der Kommune. Auch bei diesem Antrag 51 geht es also darum dem Verlust von bezahlbarem Wohnraum entgegenzuwirken. Den nachlässigen Hausbesitzer hätte man mit einem Bußgeld mit bis zu 50.000 € belegen können. Um die Umsetzung der Pflichtaufgabe „Wohnungsaufsicht“ sicherzustellen, ist eine eigene Dienststelle zu schaffen. Sie sollte aber nicht im Bauordnungsamt sondern im Bereich Wohnen & Soziales angesiedelt sein, wegen der größeren Nähe zu den von Problemen betroffenen MieterInnen.

 

Geehrte Damen und Herren,

ich bitte Sie unseren Anträgen zuzustimmen.

 

Danke für Ihre Aufmerksamkeit!

Jürgen Wolf