Masterplan Uni Witten/Herdecke

Betreff: Masterplan Universität Witten/Herdecke, Vorlage Nr. 127/ V 16 - Antrag zu TOP 12 Rat 24.11.2014

Antrag:

1. Die Verabschiedung des Masterplans Universität Witten/Herdecke wird bis zur Klärung der Anforderungen an diesen Plan hinsichtlich der Umweltverträglichkeit sowie spezifischer Umweltanforderungen vertagt.

2. Der Rat beauftragt die Verwaltung:

- die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Gutachten zur 'Umweltverträglichkeitsprüfung zum Projekt Privatuniversität Witten/Herdecke' vom August 1993, das Teil des Bebauungsplans Nr. 120 B 1 war, sowie damit in Zusammenhang stehender Bebauungspläne zu prüfen und

- den Masterplan Universität Witten/Herdecke mit möglichen Maßnahmen zum Ausgleich und Ersatz von Eingriffen in Umwelt und Landschaft zu ergänzen. Diese können aus dem Gutachten von 1993 oder aus weiteren Unterlagen hervorgehen.

Begründung:

Die bauliche Entwicklung der Universität Witten/Herdecke ist bereits 1993 intensiv in ihren Umweltauswirkungen geprüft worden. Aufgrund der verzögerten Umsetzung der damaligen Bebauungspläne sind die geforderten Maßnahmen zum Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Umwelt nur zu einem kleinen Teil umgesetzt worden.

Aus heutiger Sicht sind die jetzt neu andiskutierten Bebauungspläne erneut in ihren Wirkungen auf die Umwelt zu betrachten. Die bereits gutachterlich festgestellten Ausgleichsmaßnahmen sollten erneut betrachtet werden. Ziel soll es sein, den möglichen Ausbau der Universität Witten/Herdecke so sozial wie auch so umweltverträglich wie möglich zu gestalten.

Um bei der Beratung zum Masterplan Universität Witten/Herdecke diese Informationen mitberücksichtigen zu können, sollte die Beratungen ausgesetzt werden, bis auch die Umweltaspekte und die Anforderungen an den Ausgleich aktualisiert dargestellt werden können.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)


Download PDF: Masterplan Uni Witten/Herdecke (in Kürze)