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Ratsfraktion Hattingen

Anfragen

Einrichtung eines „kommunalen Härtefallfonds“

Linksfraktion Hattingen

Antrag an HFA

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,

 

zum Tagesordnungspunkt 9 stellt die Linksfraktion Hattingen den folgenden Antrag:


Beschlussvorlage:

Die Verwaltung wird beauftragt, die Hilfen des Sozialamts mit einem Härtefallfond zu ergänzen. Hierfür soll ein Budget von 15.000 Euro veranschlagt werden. Der Fond soll unbürokratische finanzielle Hilfen ermöglichen, insbesondere zur Vermeidung von:

 -  Wohnungsverlust,
 - Energiesperren sowie

 -  existenzbedrohenden Notlagen außerhalb des Leistungsbezugs.


Begründung:

Sozialleistungen sichern vielfach nicht mehr das Existenzminimum. Menschen, die durch Krankheit, Trennung oder unerwartete Nachzahlungen kurzfristig in Not geraten, fallen häufig durch alle Raster. Zudem gestaltet sich die Zusammenarbeit mit dem Jobcenter oder der Agentur für Arbeit für viele Bürger*innen als sehr herausfordernd. Sehr lange Bearbeitungszeiten oder interne behördliche Komplikationen verschärfen diese Problematik. Ein kommunaler Härtefallfond ist ein wirksames Instrument präventiver Sozialpolitik. Er verhindert hohe Folgekosten durch Wohnungslosigkeit und soziale Ausgrenzung und setzt ein klares Zeichen: In Hattingen wird niemand allein gelassen.

Eine unbürokratische Vergabe der Mittel kann über das Sozialamt der Stadt erfolgen. Um Betroffene frühzeitig zu erreichen, sollten jedoch auch lokale Beratungsstellen und lokale Wohlfahrtsverbände (z. B. Schuldnerberatung, Sozialberatung, Diakonie, Caritas, AWO, Träger des Paritätischen Wohlfahrtsverbands, HAZ Arbeit + Zukunft, ...) sowie das Jobcenter in die Antragstellung einbezogen werden. Diese Stellen haben häufig den ersten Kontakt zu Menschen in akuten Notlagen und können den Bedarf fachlich einschätzen. Die Entscheidung über die Gewährung der Mittel kann anschließend gebündelt durch das Sozialamt erfolgen, um eine transparente und einheitliche Vergabepraxis sicherzustellen. Auf diese Weise wird ein schneller, niedrigschwelliger Zugang ermöglicht und zugleich eine verantwortungsvolle Verwendung der Mittel gewährleistet.

Die konkrete Ausgestaltung des kommunalen Härtefallfond soll in der nächsten Sitzung des Ausschusses für Soziales, Integration und Migration auf Vorschlag der Verwaltung erfolgen.

Im Folgenden möchte ich Ihnen mögliche Beispiele erläutern, in denen ein solcher kommunaler Härtefallfond greifen könnte.

Beispiel 1:

Eine alleinstehende Rentnerin erhält eine geringe Rente knapp oberhalb der Grundsicherung. Durch stark gestiegene Energiekosten entsteht eine Nachforderung von mehreren hundert Euro, die sie aus eigener Kraft nicht begleichen kann. Da sie formal keinen Anspruch auf Sozialleistungen hat, greifen auch keine regulären Hilfen des Sozialamts. Ohne schnelle Unterstützung droht eine Energiesperre. Ein kommunaler Härtefallfond könnte in solchen Fällen kurzfristig einspringen und eine Sperre verhindern.

Beispiel 2:

Ein Familienvater verliert unerwartet seine Arbeit. Bis der Antrag auf Arbeitslosengeld I/Bürgergeld bewilligt ist, vergehen mehrere Wochen. In dieser Zeit laufen Miete und laufende Kosten weiter, Rücklagen sind nicht vorhanden. Es entstehen Mietrückstände, die später kaum noch aufzuholen sind und ein Kündigungsrisiko schaffen. Ein kommunaler Härtefallfond könnte in solchen Übergangsphasen kurzfristig helfen und verhindern, dass Menschen durch bürokratische Verzögerungen in existenzielle Not geraten.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Lars Golfels
Fraktionsvorsitz

Die Linke

Fraktion im Rat der Stadt Witten

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