Ratsfraktion Witten
Anfragen
Grundsteuer C in Witten?
Fragen zu Möglichkeiten, Steuerung und Einnahmeverbesserung
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Damen und Herren,
die Ratsfraktion Die Linke Witten stellt sich im Rahmen der aufgrund neuer Rechtsprechung anzupassender Grundsteuer folgende Fragen in Hinblick auf eine mögliche zusätzliche Erhebung einer Grundsteuer C / Baulandsteuer.
Sie kann seit 2025 von Kommunen freiwillig eingeführt werden und betrifft baureife, aber unbebaute Grundstücke. Die Grundsteuer C soll Anreize schaffen damit Eigentümer solche Grundstücke schneller bebauen. Für Kommunen ist das besonders hilfreich, um dem Wohnraummangel entgegenzuwirken und die Flächen besser zu nutzen. Durch einen höheren Steuersatz können sie Druck auf Eigentümer ausüben ihre Grundstücke nicht einfach brachliegen zu lassen und lässt zusätzlich Mehreinnahmen erwarten.
Daher fragt die Fraktion die Linke:
1. Wurde seit Möglichkeit der Erhebung für die Kommunen bereits die Einführung der Grundsteuer C innerhalb der Verwaltung in Erwägung gezogen?
2. Durch die Vereinheitlichung der Hebesätze der bisherigen Grundsteuer ist für Wohngebäude eine Kostensteigerung zu erwarten. In welcher Höhe müsste die Stadt Mehreinnahmen erzielen, sodass ein einheitlicher Hebesatz keine Mehrbelastung für bewohnte Grundstücke bedeutet und ließen sich diese über eine Grundsteuer C realisieren?
3. Unabhängig von 2. wie beurteilt die Verwaltung die Möglichkeit zur Einführung der Grundsteuer C hinsichtlich Sinnhaftigkeit, Umsetzbarkeit bzw. Arbeitsaufwand und eventuell zu erwartenden Mehreinnahmen?
4. Sind der Verwaltung betreffende leerstehende baureife oder mit Schrottimmobilien brachliegende Grundstücke i.S.v. §246 (2) BewG bekannt, auf die eine solche Steuer Anwendung finden würde?
Mit freundlichen Grüßen
Ben Luckner Benjamin Vonrüden
Fraktionsvorsitzender Ratsmitglied
Die Linke
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