Absetzung des Tagesordnungspunktes 11 der Sitzung des Rates am 26.6.2017:
Verkaufsoffene Sonntage 2017 anlässlich der Zwiebelkirmes, des Oktoberfestes und des Weihnachtsmarktes
Sehr geehrte Frau Leidemann,
hiermit rügen wir die vorgesehene Behandlung des Punkt 11 „Verkaufsoffene Sonntage 2017 anlässlich der Zwiebelkirmes, des Oktoberfestes und des Weihnachtsmarktes“, Vorlage Nr. 0696/V 16 auf der Sitzung des Rates der Stadt Witten am 26.6.2017. Wir erwarten, dass Sie den Tagesordnungspunkt selbst absetzen.
Sofern dies nicht erfolgt, beantragt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten, den Punkt 11 „Verkaufsoffene Sonntag 2017 anlässlich der Zwiebelkirmes, des Oktoberfestes und des Weihnachtsmarktes“, Vorlage Nr. 0696/ V 16, von der Tagesordnung der Sitzung des Rates am 26.6.2017 abzusetzen.
Begründung:
Gemäß § 1 Absatz 2 Satz 2 der Geschäftsordnung des Rates der Stadt Witten gilt: „Über jeden zur Beschlussfassung anstehenden Tagesordnungspunkt ist grundsätzlich eine schriftliche Beschlussvorlage mit den notwendigen Erläuterungen und Entwürfen zu fertigen. Die Beschlussvorlagen sind allen Ratsmitgliedern gleichzeitig mit der Einladung zu übersenden.“
Die Einladungsfrist zu Ratssitzungen beträgt dabei mindestens 16 Tage (§ 1 Abs. 1 S. 2 der Geschäftsordnung). Dies gilt auch für die Versendung der Unterlagen.
Die Einladung zur Sitzung des Rats am 26.6.2017 ist fristgerecht zugegangen.
Die Vorlage Nr. 696/V 16 zum Tagesordnungspunkt 11: „Verkaufsoffene Sonntage 2017 anlässlich der Zwiebelkirmes, des Oktoberfestes und des Weihnachtsmarktes“ ist hingegen zu spät versendet bzw. zur Kenntnis gegeben worden.
Die Vorlage Nr. 696/V 16 „Verkaufsoffene Sonntage 2017 anlässlich der Zwiebelkirmes, des Oktoberfestes und des Weihnachtsmarktes“ ist im Ratsinformationssystem der Stadt Witten erst am 19.6.2017 um 12 Uhr zur Kenntnis gegeben worden. Als Papierversion ist sie per Post am 21.6.2017 den Ratsmitgliedern zugegangen. Dies ist auch deshalb befremdlich, da die Vorlage das Datum vom 9.6.2017 trägt.
Mithin ist die Vorlage Nr. 696/V 16 weder in ihrer elektronischen Form noch als Papierversion gleichzeitig mit der Einladung versendet worden. Sie ist den Ratsmitgliedern verspätet zugesendet worden.
Der Inhalt der Vorlage ist in der Öffentlichkeit sehr umstritten. Es geht um den Beschluss über die weiteren Verkaufsoffenen Sonntage in Witten in 2017. Ver.di hat den ersten verkaufsoffenen Sonntag in Witten beklagt und die Klage verloren. Dieser verkaufsoffene Sonntag war ohne den Rat als Dringlichkeitsentscheidung vorab von Frau Bürgermeisterin Leidemann und Herrn Noske, Vorsitzender CDU-Ratsfraktion, erlaubt worden.
DIE LINKE sieht sich jetzt ihrer Möglichkeiten beraubt, sich eingehend mit den eigenen Mitgliedern und der Gewerkschaft sowie weiteren Fachleuten über den erneuten Vorstoß für mehr Sonntagsarbeit zu beraten.
Damit liegt wegen der unzureichenden Möglichkeit der Vorbereitung nicht nur ein Verstoß gegen die Geschäftsordnung, sondern auch ein Verstoß gegen das Demokratieprinzip vor.
Daher ist sowohl aufgrund des Verstoßes gegen die Frist aus der Geschäftsordnung als auch wegen der Einschränkung der Beratungsmöglichkeiten für die Ratsmitglieder die Vorlage auf die nächste Ratssitzung zu verschieben.
Sofern dies nicht geschieht, ist davon auszugehen, dass eine Klage gegen einen möglichen Ratsbeschluss, mit dem die 17. Änderungsverordnung zur Ordnungsbehördlichen Verordnung über das Offenhalten von Verkaufsstellen an Sonn- und Feiertagen beschlossen wäre, erfolgreich sein würde. Der durch einen Rechtsverstoß herbeigeführte Beschluss würde zur Nichtigkeit der Satzungsänderung führen, die das zuständige Gericht feststellen würde.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß
Fraktionsvorsitzende
Die Linke
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