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Änderung der Hauptsatzung Stadt Witten

DIE LINKE Fraktion Witten

Ergänzungen und Änderungen

Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten stellt folgende Änderungsanträge zur Hauptsatzung der Stadt Witten:


1. Änderungsantrag zu §5: Absatz 5 wird wie folgt neu gefasst:

a: Geldforderungen bis zu 15.000 € zu stunden oder niederzuschlagen. Über alle Stundungen und Niederschlagungen ist dem Rat vierteljährig zu berichten.

b: Geldforderungen der Stadt bis zu 15.000€ zu erlassen und dem Rat darüber vierteljährig zu berichten.

2. Änderungsantrag zu §2: Ein 3. Absatz wird mit folgendem Text ergänzt:

Die Verwaltung unterrichtet die betroffene Öffentlichkeit frühzeitig bei der Planung von Vorhaben, die nicht nur unwesentliche Auswirkungen auf die Belange einer größeren Zahl von Dritten haben können, über die Ziele des Vorhabens, die Mittel, es zu verwirklichen, und die voraussichtlichen Auswirkungen des Vorhabens (frühe Öffentlichkeitsbeteiligung).

Die frühe Öffentlichkeitsbeteiligung soll möglichst bereits vor Stellung eines Antrages stattfinden. Der betroffenen Öffentlichkeit soll Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung gegeben werden. Das Ergebnis der vor Antragstellung durchgeführten frühen Öffentlichkeitsbeteiligung soll der betroffenen Öffentlichkeit und der Verwaltung spätestens mit der Antragstellung, im Übrigen unverzüglich mitgeteilt werden. Satz 1 gilt nicht, soweit die betroffene Öffentlichkeit bereits nach anderen Rechtsvorschriften vor der Antragstellung zu beteiligen ist. Beteiligungsrechte nach anderen Rechtsvorschriften bleiben unberührt.


Ulla Weiß

(Fraktionsvorsitzende)

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Die Linke

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