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Aktive Bürgerbeteiligung

Linksfraktion

Änderungsantrag zu TOP 2.1 HFA, TOP Ö.4 Rat: Aktive Bürgerbeteiligung bei Anregungen und Beschwerden gemäß § 24 GO NRW und Anliegen bürgerschaftlicher Initiativen

 

Sehr geehrter Herr Bürgermeister König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

hiermit stellen wir folgenden Änderungsantrag zu Anlage 1 der Verwaltungsvorlage

Nr. 0826/V 17: Verfahren für die Vorbereitung und Abwicklung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und Anliegen bürgerschaftlicher Initiativen:

 

Nr.6 der Anlage 1:

 

„Die Schriftführung des Fachausschusses informiert die Petentin bzw. den Petenten über Zeit und Ort der jeweiligen Sitzung, übersenden gleichzeitig die Stellungnahme der Verwaltung und weisen die Petentin bzw. den Petenten darauf hin, dass sie bzw. er zu der Anregung gehört werden kann.

 

Voraussetzung für diese Anhörung ist ein mit Mehrheit zustande gekommener Geschäftsordnungsbeschluss.

 

Eine Sachdiskussion über die Erteilung des Rederechtes erfolgt nicht. Die Ausschussvorsitzenden erteilen gegebenenfalls nach Beschlussfassung der Petentin bzw. dem Petenten das Wort, um sich an der Beratung angemessen beteiligen zu können.“

 

wird ersetzt durch:

 

„Die Schriftführung des Fachausschusses informiert die Petentin bzw. den Petenten über Zeit und Ort der jeweiligen Sitzung, übersenden gleichzeitig die Stellungnahme der Verwaltung und weisen die Petentin bzw. den Petenten darauf hin, dass sie bzw. er zu der Anregung gehört wird, wenn sie bzw. er dies wünscht.

 

Die Redezeit beträgt  fünf Minuten, in begründeten Ausnahmefällen aufgrund einer Entscheidung des Ausschussvorsitzenden auch länger.

 

Die Ausschussvorsitzenden erteilen der Petentin bzw. dem Petenten im Rahmen der Beratung des Ausschusses zusätzlich das Wort, um sich an der Beratung angemessen beteiligen zu können.“

 

 

Begründung:

 

Aktive Bürgerbeteiligung ist ein wesentlicher Bestandteil einer lebendigen Demokratie, Dies gilt insbesondere, wenn sich Menschen mit Anregungen und Beschwerden bzw. mit bürgerschaftlichen Anliegen an den Rat der Stadt Witten bzw. seine Ausschüsse wenden. Daher sollten die Möglichkeiten des direkten, mündlichen Diskurses ausgebaut und keine Hürden eingeführt werden.

 

Nr. 6 des „Verfahrensvorschlags für die Vorbereitung und Abwicklung von Anregungen und Beschwerden gem. § 24 Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) und Anliegen bürgerschaftlicher Initiativen“ bedeutet hingegen einen Rückschritt im Vergleich mit der bisherigen Praxis.

 

In Witten ist es gelebte Praxis, Petentinnen und Petenten in den Ausschüssen ein Rederecht einzuräumen. Hierzu bedarf es keines Geschäftsordnungsbeschlusses des jeweiligen Ausschusses. Die Einführung der Notwendigkeit eines Geschäftsordnungsbeschlusses stellt hingegen eine neue Hürde dar. Im Interesse einer aktiven Bürgerbeteiligung ist es jedoch, allen Petentinnen und Petenten das Recht zu geben, direkt zu den Ausschussmitgliedern zu sprechen und ihr Anliegen darzustellen. So können Anliegen optimal dargestellt und ihre Relevanz verdeutlicht werden. Durch diese Möglichkeit wird auch die Achtung vor den Einwohner:innen zum Ausdruck gebracht.

 

Die Einführung der Notwendigkeit eines Geschäftsordnungsbeschlusses bringt hingegen die Gefahr mit sich, dass einzelnen Petentinnen und Petenten diese Möglichkeit nicht mehr eröffnet wird. Dies bringt insbesondere die Gefahr der Ungleichbehandlung von Petentinnen und Petenten und ihren Anliegen mit sich. Die Stadt Witten sollte sich hingegen allen Einwohner:innen in gleicher Weise verpflichtet fühlen.

 

Es hat sich gezeigt, dass in der Regel fünf Minuten für die Darstellung der Problematik ausreichend sind. Bei komplexen Fachproblemen kann die Redezeit durch Entscheidung der bzw. des Vorsitzenden im Interesse einer umfassenden Sachverhaltsklärung verlängert werden.

 

Im Interesse einer Klärung der jeweiligen Problematik, der Beantwortung von Fragen der Ausschussmitglieder und der Vermeidung von Missverständnissen sollte die jeweilige Petentin oder der jeweilige Petent auch in die Diskussion im Ausschuss einbezogen werden.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Ulla Weiß                                                                                           Oliver Kalusch

(Fraktionsvorsitzende Die Linke)                                                      (Ratsmitglied)


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