ASU TOP 10 Änderungsantrag - LEP Energiewende
Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklng und Umweltschutz am 21.6.2018: "Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westefalen"
- Energiewende und Windenergienutzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitten wir Sie, den folgenden Antrag als Änderungsantrag auf der Sitzung des ASU zu behandeln:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des LEP NRW abzugeben, der insbesondere die folgenden Punkte beinhaltet:
1. Die geplante Änderung des Ziels 7.3-1 „Walderhaltung und Waldinanspruchnahme“ wird abgelehnt. Gleiches gilt für die neue Erläuterung zu 7.3-1.
2. Die geplante Neuaufnahme des Grundsatzes 8.2-7 „Energiewende und Netzausbau“ wird in der vorliegenden Form abgelehnt. Gleiches gilt für die Erläuterung zu 8.2-7.
3. Die geplante Umwandlung des Ziels 10.1-4 „Kraft-Wärme-Kopplung“ in einen Grundsatz wird abgelehnt.
4. Die Änderung des Ziels 10.2-2 „Vorranggebiete für die Windenergienutzung“ und seine Erläuterung werden abgelehnt.
5. Die Streichung des bestehenden Grundsatzes 10.2-3. „Umfang der Flächenfestlegungen für die Windenergienutzung“ und seiner Begründung werden abgelehnt.
6. Die Aufnahme eines neuen Grundsatzes 10.2-3. „Abstand von Bereichen/Flächen von Windenergieanlagen“ wird abgelehnt.“
7. Die Änderung des Grundsatzes 10.3-2 „Anforderungen an neue, im Regionalplan festzulegende Standorte“ wird abgelehnt
Begründung:
Angesichts der drohenden Klimakatastrophe ist es erforderlich, die Potentiale für die Nutzung regenerativer Energien auch in Nordrhein-Westfalen schnellsten zu erschließen und zu nutzen. Die geplanten Änderungen des LEP NRW durch die Landesregierung bewirken jedoch das genaue Gegenteil. So soll aus ideologisch motivierten Gründen der weitere Ausbau der Windenergie weitgehend verhindert werden. Stattdessen sollen bestehende Kohlekraftwerke, die wegen ihres immensen Ausstoßes an Kohlenstoffdioxid als Klimakiller gelten, weiter betrieben werden. Dies konterkariert eine Energiewende. Von den Folgen des Klimawandels aufgrund von CO2-Emissionen ist auch Witten betroffen.
Zu 1.: Die Landesregierung will die bestehende, eng gefasste Ausnahmeregelung „Die Errichtung von Windenergieanlagen ist möglich, sofern wesentliche Funktionen des Waldes nicht erheblich beeinträchtigt werden.“ streichen. Dies steht einer Ausschöpfung der Potentiale der Windenergienutzung und damit einer konsequenten Energiewende entgegen.
Zu 2.: Selbstverständlich werden für den Transport von elektrischer Energie aus erneuerbaren Energiequellen Energienetze benötigt. In dieser Form des Grundsatzes ist es allerdings völlig unklar, ob ein Zubau von neuen Höchstspannungsleitungen erforderlich ist und in welchem Umfang dies ggf. erfolgen muss. So könnten Transportkapazitäten bereits dadurch geschaffen werden, dass die Erzeugung von Strom aus Kohlekraftwerken in dem Maße reduziert wird, wie Strom aus erneuerbaren Energiequellen zunimmt. Zudem sind Technologien wie Power-to-Gas zu berücksichtigen, mit denen mittels Strom z.B. aus Windenergieanlagen Wasserstoff produziert wird, welches ins Gasnetz eingespeist werden könnte. Hierfür wären dann keine Stromtrassen erforderlich. Zudem ist der Verlegung von wassergekühlten Erdkabeln vor Höchstspannungsleitungen der Vorzug zu geben. Diese Aspekte berücksichtigen Grundsatz 8.2-7 und seine Begründung nicht.
Zu 3.: Gemäß der bisherigen Formulierung von Nr. 10.1-4 sind die Potentiale der kombinierten Strom- und Abwärmeerzeugung zum Zwecke einer möglichst effizienten Energienutzung in der Regional- und Bauleitplanung zu nutzen. Diese zwingende Bestimmung soll nun in einen Grundsatz umgewandelt werden, der der Abwägung offen steht. Dies mag zwar der Ideologie der Deregulierung entsprechen, widerspricht jedoch einer konsequenten Energiewende,
Zu 4.: Bisher bestand in NRW die Zielsetzung, bis 2020 mindestens 15% der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch Windenergie und bis 2025 30 % der nordrhein-westfälischen Stromversorgung durch erneuerbare Energien zu decken. Dazu sind proportional zum jeweiligen regionalen Potential Gebiete für die Nutzung der Windenenergie als Vorranggebiete in den Regionalplänen festzulegen. Nun sollen diese zwingenden Vorgaben in die Möglichkeit umgewandelt werden, Gebiete für die Nutzung der Windenenergie als Vorranggebiete in den Regionalplänen festzulegen. Dieser Verzicht auf eine kontinuierliche Steigerung des Anteils erneuerbarer Energien durch konkrete quantitative Vorgaben konterkariert eine konsequente Energiewende – gerade vor dem Hintergrund, dass Deutschland seine Klimaziele bis 2020 noch deutlicher verfehlen wird als bisher angenommen, wie Bundes-Umweltministerin Svenja Schulze am Rande des Petersberger Klimadialogs am 18.6.2018 zugeben musste.
Zu 5.: Grundsatz 10.2-3 sieht derzeit konkrete quantitative Flächenvorgaben für die regionalplanerische Sicherung von Vorranggebieten für die Nutzung von Windenergie in den
sechs aufgeführten Planungsgebieten vor. Mit der Streichung dieser Vorgaben wird auf eine Energiewende in Nordrhein-Westfalen weitgehend verzichtet.
Zu 6.: Mit der Festlegung eines Abstands von 1.500 m von Vorranggebieten und Konzentrationszonen von Windenergieanlagen zu allgemeinen und reinen Wohngebieten wird der Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen weitgehend unterbunden. Dies gilt in besonderem Maße für Ballungsgebiete. Nach Angaben des Landesverbandes Erneuerbare Energien NRW läuft dies auf einen Wegfall von rund 90 % der möglichen Flächen für Windräder hinaus. Andere erneuerbare Energien können das nicht annähernd wettmachen. Damit wird auf eine Energiewende in Nordrhein-Westfalen weitgehend verzichtet.
Zu 7.: Die Streichung der Anforderung, dass regionalplanerisch neu festzulegende Standorte einen elektrischen Mindestwirkungsgrad von 58 % oder die hocheffiziente Nutzung der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) mit einem Gesamtwirkungsgrad von 75 % mit KWK ermöglichen sollen, ist abzulehnen. Die Festlegung technischer Standards dient einer effizienten Auslegung von Kraftwerken.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß Oliver Kalusch
Fraktionsvorsitzende Fraktionsmitglied
Die Linke
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