ASU TOP 10 Änderungsantrag - LEP Freiraumschutz
Tagesordnungspunkt 10 der Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklng und Umweltschutz am 21.6.2018: "Änderung des Landesentwicklungsplans (LEP) Nordrhein-Westefalen"
- Freiraumschutz und Stopp des Flächenfraßes
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitten wir Sie, den folgenden Antrag als Änderungsantrag auf der Sitzung des ASU zu behandeln:
„Die Verwaltung wird beauftragt, eine Stellungnahme zur geplanten Änderung des LEP NRW abzugeben, der insbesondere die folgenden Punkte beinhaltet:
1. Die geplante Änderung des Ziels 2-3 “Siedlungsraum und Freiraum“ wird abgelehnt. Gleiches gilt für die neue Erläuterung zu 2-3.
2. Die Aufnahme des Ziels 2-4 „Entwicklung der im regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen Ortsteile“ wird abgelehnt. Gleiches gilt für die Erläuterung zu 2-3.
3. Die Streichung des Grundsatzes 6.1-2 Leitbild „Flächensparende Siedlungsentwicklung“ und dessen Begründung werden abgelehnt.
4. Der Grundsatz 6.1-2 Leitbild „Flächensparende Siedlungsentwicklung“ wird zu einem Ziel heraufgestuft. Zudem wird „langfristig“ durch „bis 2025“ ersetzt.“
Begründung:
Der Schutz des Freiraums dient verschiedenen Zwecken. Hierzu gehört der Naturschutz, da er die Funktionsfähigkeit ökologischer Systeme und die Biodiversität sichert. Zudem dient er der naturnahen Raumnutzung, die mit den der Grundfunktion des Freiraums überwiegend verträglich ist (z.B. Forstwirtschaft). Außerdem dient er sozialen und kulturellen Interessen, beispielsweise aufgrund der Erholungsfunktion für die Bevölkerung. Gerade angesichts des Klimawandels kommt dem Freiraum eine zunehmend größere Bedeutung zu. Angesichts der kontinuierlich wachsenden Inanspruchnahme des Freiraums gilt es, diesen konsequent zu sichern. Daher ist der in § 2 Abs. 2 Nr. 2 Raumordnungsgesetz (ROG) als Grundsatz der Raumordnung verankerte Freiraumschutz konsequent umzusetzen. Dem wird die geplante Änderung des LEP nicht gerecht. Vielmehr wird der Schutz des Freiraums systematisch aufgeweicht.
Zudem gilt es, dem Flächenfraß Einhalt zu gebieten. Gemäß der nationalen Nachhaltigkeitsstrategie soll der Flächenverbrauch bis zum Jahr 2020 auf 30 Hektar pro Tag begrenzt werden. Entsprechend seinem Anteil an der Siedlungs- und Verkehrsfläche müsste Nordrhein-Westfalen seinen Flächenverbrauch auf mindestens 5 Hektar pro Tag begrenzen. Gemäß den Aussagen des Umweltberichts zum LEP betrug der Flächenverbrauch von 2009 bis 2015 durchschnittlich 10 Hektar pro Tag. Es sind daher konsequente Maßnahmen erforderlich, um dieses Ziel zu erreichen. Zudem soll der Flächenverbrauch langfristig auf „Netto-Null“ reduziert werden. Dies bedeutet, dass Gebäudeflächen, Verkehrsflächen und Betriebsflächen in der Flächenbilanz kein Wachstum mehr aufweisen.
Zu Nr. 1: Während der Ausnahmekatalog für die Nutzung des regionalplanerisch festgelegten Freiraums auf bauliche Anlagen des Bundes und des Landes mit besonderer öffentlicher Zweckbestimmung und durch baulichen Nutzungen, die einer Nutzung des Freiraumes deutlich übergeordnet sind, eingeschränkt war, soll die Änderung des LEP diesen Katalog deutlich erweitern. Hierzu gehören u.a. unmittelbar an den Siedlungsraum anschließende Bauflächen- und Gebiete, Betriebserweiterungen und –verlagerungen sowie nicht gemäß § 35 Abs. 1 Nr. 4 BauGB privilegierte Tierhaltungsanlagen, wobei hierfür eine Bauleitplanung erforderlich ist. Dies ermöglicht ein immer weiteres Eindringen von Bebauungen in den Freiraum, der zunehmend an Größe und Funktion verliert. Dies steht einem effektiven Freiraumschutz diametral entgegen.
Zu Nr. 2: Die weitere Entwicklung von im regionalplanerisch festgelegten Freiraum gelegenen Ortsteilen wird nun explizit eröffnet., Die Erfordernisse der Landschaftsentwicklung und des Erhalts der landwirtschaftlichen Nutzfläche sind dabei lediglich zu berücksichtigen, aber nicht zwingend zu beachten. Darüber hinaus ist es sogar möglich, dass diese Ortsteile zu einem Allgemeinen Siedlungsbereich werden. Damit ist das kontinuierliche Eindringen in den Freiraum vorprogrammiert.
Zu Nr. 3: Die Streichung des 5 Hektar-Ziels für Nordrhein-Westfalen bis 2020 und des langfristigen Ziels, eine „Netto-Null“ beim Flächenverbrauch zu erzielen, steht der Begrenzung und Verhinderung des Flächenverbrauchs diametral gegenüber. Die Begründung, dass dies erfolge, um unnötige Hemmnisse zur Ausweisung von Bauland zu entfernen, damit Kommunen mehr geeignete Wohnbauflächen bereitstellen können, zeigt zudem die falsche Stoßrichtung dieser Politik. Denn hier wird es primär um Eigenheimsiedlungen, aber nicht um den notwendigen, verstärkten sozialen Wohnungsbau gehen.
Zu Nr. 4: Die Herabstufung des Ziels Leitbild „Flächensparende Siedlungsentwicklung“ im Rahmen der Verabschiedung des derzeit gültigen LEP war bereits eine relevante Einschränkung, die einem konsequenten Schutz von Flächen mittels der 5 Hektar-Anforderung entgegensteht. Daher sollte die Verbindlichkeit über die Heraufstufung zu einem
Ziel hergestellt werden. Zudem sollte der Zeitpunkt bis zum Erreichen der „Netto-Null“ klar definiert sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß Oliver Kalusch
Fraktionsvorsitzende Fraktionsmitglied
Die Linke
Ratsfraktion Witten
Fraktionsbüro:
Rathaus
Marktstr. 16, 58449 Witten
Raum E.81-N
Tel. : (02302) 581-1085
ratsfraktion@die-linke-witten.de
ratsfraktion.die-linke-witten.de
Bürger:innensprechstunde:
Termine auf Anfrage
