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Barrierefreiheit bei Vorlagen

DIE LINKE Fraktion Witten

Ergänzung der Geschäftsordnung des Rats der Stadt Witten

Sehr geehrte Frau Leidemann,

für die Ratssitzung am 17. Juni 2014 hatte die Fraktion DIE LINKE am 12.Juni 2014 folgenden Antrag mit nachfolgender Begründung gestellt: 


Der Rat der Stadt Witten möge beschließen:

In die Geschäftsordnung des Rats der Stadt Witten wird als § 1 Abs. 3 folgende Passage eingefügt:

‚Vorlagen sind sprachlich so zu gestalten, dass diese für jede Person verständlich sind. Sofern die Verwendung von Fachbegriffen, Fremdwörtern und Abkürzungen erforderlich ist, sind diese entsprechend zu erläutern‘

Begründung:

Sowohl für Rats- und Ausschussmitglieder wie für die Wittener Öffentlichkeit müssen Verwaltungsvorlagen problemlos zu verstehen sein. Daher sind sprachliche Barrieren so weit wie möglich zu vermeiden. Hierzu trägt insbesondere eine entsprechende Erläuterung notwendiger Fachbegriffe, Fremdwörter und Abkürzungen bei.“


Gemäß dem Protokoll dieser Ratssitzung einigte man sich auf folgendes Vorgehen:

„Nach der Begründung des Antrages wird festgehalten, die Verwaltung zu beauftragen, ein Konzept für eine barrierefreie Sprache vorzulegen (Prüfauftrag).“


Fast ein Jahr nach der Erteilung des Prüfauftrags liegt weder ein Konzept noch ein Zwischenbericht vor.
Daher fragt die Fraktion DIE LINKE an:

1. In welchem Stadium befindet sich die Erstellung des Konzepts?

2. Wann kann das Konzept mit einer konkreten Formulierung zur Änderung der Geschäftsordnung der Stadt Witten dem Rat der Stadt Witten vorgelegt werden?



Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)

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