Bebauungspläne im Haushaltsplan
Haushalt 2019/20: Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation Produkt Nr. 09 01 01 Bebauungspläne mit Zielen und Kennzahlen gestalten
Sehr geehrte Frau Leidemann,
die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des Produkts 09 01 01 „Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformation – Bauleitplanung“ wie folgt zu ergänzen:
Als Kennzahlen werden aufgenommen:
- Von der Stadtverwaltung selbst erstellte Vorlagen für Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitpläne und ihrer Änderungen
- Von der Stadtverwaltung selbst erstellte Vorlagen für Entwürfe der Bauleitpläne sowie ihrer Änderungen
- Von der Stadtverwaltung selbst erstellte Vorlagen für abschließende Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans und der Satzungen für Bebauungspläne einschließlich ihrer Änderungen
- In Fremdvergabe erstellte Vorlagen für Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitpläne und ihrer Änderungen
- In Fremdvergabe erstellte Vorlagen für Entwürfe der Bauleitpläne sowie ihrer Änderungen
- In Fremdvergabe erstellte Vorlagen für abschließende Entwürfe der Änderung des Flächennutzungsplans und der Satzungen für Bebauungspläne einschließlich ihrer Änderungen
Als Ziele werden aufgenommen:
- Reduzierung der Fremdvergaben auf null
- Ausschließliche Erstellung der Dokumente, die in den Kennzahlen aufgeführt sind, durch Mitarbeiter*innen der Stadtverwaltung
Begründung:
Die Formulierung von Vorlagen für Aufstellungsbeschlüsse für Bauleitpläne, für Entwürfe von Bauleitplänen und für abschließende Entwürfe des Flächennutzungsplans und der Satzungen für Bebauungspläne gehören zu den Kernaufgaben der Verwaltung, insbesondere des Planungsamtes einer Kommune. Hierzu gehören auch die entsprechenden Änderungen des Flächennutzungsplans und von Bebauungsplänen. Zentrale politische Aufgaben sind dabei nicht nur die Darstellung des Plans und seiner Festsetzungen sowie der Formulierung der Begründungen, sondern auch die Vorbereitung der Abwägung über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange und der Öffentlichkeit.
Eine Privatisierung dieser öffentlichen Aufgaben durch zunehmende Vergabe an externe Planungsbüros führt dazu, dass politische Entscheidungen im Planungsbereich nicht mehr durch die Kommune, sondern durch Private vorformuliert werden. Hier besteht die Gefahr von Kollisionen unterschiedlicher Auffassungen von Privaten und der Kommune, die vermieden werden sollten. Diese sollten dadurch vermieden werden, dass das Planungsamt mit einer hinreichenden Zahl qualifizierter Mitarbeiter*innen besetzt ist.
In einem ersten Schritt bedarf es des Überblicks über die Anzahl der selbst erstellten und der in Fremdvergabe erstellten Dokumente. Hierbei ist schrittweise die Anzahl der Fremdvergaben auf null zu reduzieren.
Die Erstellung von Fachgutachten (Immissionsprognosen, artenschutzrechtliche Gutachten etc.) bleibt davon unberührt, da diese zwar eine Hilfestellung darstellen, aber politische Entscheidungen nicht präjudizieren.
Mit freundlichen Grüßen
Oliver Kalusch Ulla Weiß
(Ratsmitglied) (Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
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