Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
zur Beratung im:
Rechnungsprüfungsausschuss am 8.11.2018
Haushalt- und Finanzausschuss
und Rat
Ergänzung des Beschlussvorschlags zur Vorlage Nr. 951/V 16:
Jahresabschluss 2017, Ergänzung um Buchstabe d)Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention
Sehr geehrter Herr Fromme,
sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit senden wir Ihnen unseren Änderungsantrag zum Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 951/ V 16: Jahresabschluss 2017 zu. Die Vorlage soll im Rechnungsprüfungsausschuss am 8.11.2018, HFA und Rat behandelt werden.
Antrag:
Dem Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 951/ V 16 wird der Buchstabe d) mit folgendem Text angefügt:
„d) Auf Seite 980 wird im Absatz „Wertung und Ausblick“, Anstrich 4, Satz 5 der Text des Jahresabschlusses wie folgt geändert:
Das Bundesteilhabegesetz schafft neue wünschenswerte Ansprüche und Standards. Dies ist ein Beitrag zur Umsetzung der UN-Behindertenrechts-Konvention. Der Grundsatz der Konnexität gebietet, dass die Kommunen bei den zusätzlichen Kosten aus dem Bundesteilhabegesetz von Bund und Land ausreichend finanziell unterstützt werden.“
Begründung:
Aus sozialpolitischer Sicht sind die Neuerungen des Bundesteilhabegesetzes wünschenswert. Menschen mit Behinderungen werden in fast allen Lebensbereichen benachteiligt. Jede Maßnahme zur Verbesserung ihrer Lebenssituation ist wünschenswert. Die Konnexität bei der Finanzierung der neuen Leistungen muss auch hier politisch eingefordert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß (Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
Ratsfraktion Witten
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