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CO2 Reduktion überwachen und dokumentieren

Linksfraktion

Änderungsantrag 4 zum TOP "Handlungskonzept Klimaschutz 2030": Quantitative Daten für die erreichte CO2-Reduktion und Einführung eines Monitoringverfahrens

Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Herr Bürgermeister,

 

 

hiermit stellen wir folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Handlungskonzept Klimaschutz 2030“:

 

1. Für die einzelnen Startermaßnahmen im Handlungskonzept Klimaschutz wird zeitnah eine Prognose abgegeben, welche Mengen an CO2eq pro Jahr und CO2eq gesamt durch die jeweilige Maßnahme reduziert werden können.

 

2. Es erfolgt ein kontinuierliches maßnahmenbezogenes Monitoring, welche Mengen CO2eq nach Verabschiedung des Handlungskonzepts Klimaschutz 2030 reduziert wurden. Die Ausgestaltung des Monitoringverfahrens wird kurzfristig ASUK und Rat der Stadt Witten vorgestellt.

 

3. Im ASUK und Rat der Stadt Witten wird regelmäßig, spätestens jedoch im Abstand von jeweils 6 Monaten ein aktualisierter Bericht darüber gegeben, welche Mengen CO2eq seit dem jeweils letzten Bericht und insgesamt, aufgeschlüsselt nach den einzelnen Startermaßnahmen, reduziert wurden.

 

4. Im Rahmen dieser Berichte wird auch jeweils der aktualisierte Entwicklungspfad THG-Emissionen und das CO2-Restbudget dargestellt,

 

Begründung:

 

Neben der Festlegung von Zielen, Zeithorizonten und Maßnahmen zur Erreichung der Klimaneutralität in Witten, ist es erforderlich den Erfolg dieser Maßnahmen kontinuierlich zu überprüfen. Nur so können Lehren aus positiven Entwicklungen gezogen werden, Fehlentwicklungen und Defizite erkannt werden und steuernd eingegriffen werden. Daher bedarf es eines wirksamen und aussagekräftigen Monitorings.

 

Ein derartiges Konzept sollte kurzfristig entwickelt werden. Seine Erstellung sollte nicht auf zwei Jahre verteilt werden.

 

Das Konzept zum Erreichen der Klimaneutralität beruht zentral auf der rückläufigen Entwicklung der THG-Emissionen (in CO2eq) und dem verbleibenden CO2eq-Restbudget. Daher ist auch der Erfolg von Maßnahmen quantitativ zu berechnen und zu beurteilen. Der Stand der Entwicklung ist dabei kontinuierlich darzulegen.

 

Eine zweijährige Darstellung, wie sie in Maßnahme 1.1.1.2 des Handlungskonzepts Klimaschutz 2030 beschrieben wird, ist angesichts der rasant voranschreitenden Klimakrise nicht ausreichend. Vielmehr sind die Daten halbjährlich zu ermitteln und darzustellen.

 

Die beantragte Vorgehensweise dient nicht nur der Transparenz, sondern auch dem Erfolg der Strategie zur Erreichung der Klimaneutralität für Witten.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kalusch                                       Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                        (Fraktionsvorsitzende Die Linke)


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