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Erlass einer Festbrennstoffverordnung

LINKE Fraktion Witten

TOP 5 der Tagesordnung der Sitzung des Rates am 22.6.2015 (Maßnahmenprogramm gegen Gesundheitsgefahren durch Feinstäube)

 

Der Rat der Stadt Witten möge beschließen:

Die Verwaltung wird beauftragt, bis zur nächsten Sitzung des Rates den Entwurf einer Festbrennstoffverordnung für Witten vorzulegen, der die Anforderungen der 1. BImSchV (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen) ergänzt.

Hierbei sind insbesondere folgende Aspekte zu berücksichtigen:

  • Erweiterung des Anwendungsbereichs auf „Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe“
  • Verkürzung der Übergangsfristen der 1. BImSchV
  • Zeitlich unbefristeter Ausschluss des Einsatzes von einzelnen in § 3 Abs. 1 der 1. BImSchV aufgeführten Brennstoffe für Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe bzw. abschließende Aufzählung zulässiger Brennstoffe
  • Herabsetzung der Grenzwerte für Staub (von 0,15 g/m³ auf 0,075 g/m³ ) und Kohlenmonoxid (von 4 g/m³ auf 2 g/m³)
  • Aufnahme eines Grenzwertes für Stickoxide (< 200 mg/m3 )

Die Umsetzung der Anforderungen der Festbrennstoffverordnung wird durch eine gesteigerte Öffentlichkeitsarbeit zum Thema „Richtiges Heizen“ begleitet.


Begründung:

§ 5 Abs. 1 LImSchG NRW ermöglicht es Gemeinden, durch ordnungsbehördliche Verordnungen, insbesondere Festbrennstoffverordnungen, zu regeln, dass

a) bestimmte Anlagen nicht oder nur beschränkt betrieben werden dürfen,

b) bestimmte Brennstoffe allgemein oder zu bestimmten Zwecken nicht verbrannt werden dürfen oder

c) bestimmte Tätigkeiten nicht oder nur beschränkt ausgeübt werden dürfen, soweit und solange das zur Vermeidung schädlicher Umwelteinwirkungen geboten ist.

Dabei ist die Gemeinde nicht gehindert, Maßnahmen zu ergreifen, wenn noch keine Grenzwertüberschreitungen vorliegen. Sie kann nicht nur zur Gefahrenabwehr im eigenen Gemeindegebiet, sondern auch aus Gründen der Vorsorge im Gemeindesgebiet oder zur Abwehr von Gefahren, die von ihrem Gemeindegebiet ausgehen, sich aber in einer anderen Gemeinde realisieren, tätig werden. In Übereinstimmung hiermit würde auch die Bezirksregierung Arnsberg die Verabschiedung einer Festbrennstoffverordnung begrüßen. Hierzu hat die Bezirksregierung praktische inhaltliche Vorschläge unterbreitet.

Zwar sind bzgl. der Immissionskonzentrationen von Feinstaub in Witten noch keine Grenzwertüberschreitungen gemessen worden. Es ist es jedoch aus Gründen der Vorsorge geboten, präventiv tätig zu werden und die Immissionskonzentrationen so gering wie möglich zu halten. Hierzu trägt eine Reduktion der Emissionen bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe bei.

Eine derartige Reduktion der Emissionen ist auch aus Gründen der Gefahrenabwehr erforderlich. In Nachbarstädten von Witten werden teilweise erhebliche Grenzwertüberschreitungen der zulässigen Überschreitungstage für Feinstaub festgestellt. Ein Grund hierfür ist die Hintergrundbelastung, zu der auch Witten beiträgt. Insofern ist Witten in der Verpflichtung, seine Emissionen, die zur Gefahrenlage in anderen Kommunen beitragen, zu reduzieren.

Die Kohlenmonoxid-Konzentration im Abgas ist ein Maß für die Vollständigkeit der Verbrennung. Je höher die CO-Konzentration im Abgas ist, desto mehr werden Stoffe wie Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) emittiert, die krebserregend sind und für die es keine untere Wirkungsschwelle hinsichtlich der Gesundheitsgefährdung gibt. Für diese Substanzen gilt das Minimierungsgebot, so dass eine bestmögliche Reduktion des CO-Gehaltes bei Feuerungsanlagen für feste Brennstoffe zum Schutz der Wittener Bevölkerung geboten ist.

Eine explizite und klar ermittelte Gefahrenlage liegt in Witten bzgl. der StickoxidImmissionskonzentrationen in der Ruhrstraße vor. Dort werden die zulässigen Jahresmittelwerte seit Jahren überschritten, ohne dass der bisherige Luftreinhalteplan Erfolge aufweist. Die Aufstellung eines neuen Luftreinhalteplans ist offensichtlich ins Stocken geraten.

Angesichts dieser Situation ist die Stadt Witten gefordert, weitergehende Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung zu ergreifen. Mit der Einführung eines Grenzwertes für Stickoxid-Emissionen kann der Wittener Beitrag zur Immissionsbelastung in der Ruhrstraße gesenkt werden, insbesondere durch eine Reduktion des Eintrags von Stickoxiden von außerhalb der Ruhrstraße (städtischer Beitrag zur lokal verursachten Hintergrundbelastung). Durch eine geeignete Öffentlichkeitsarbeit kann zudem die Wirkung der Festbrennstoffverordnung optimiert werden.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)


Oliver Kalusch  

(Ratsmitglied)

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