Zum Hauptinhalt springen

Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, Vermittlung von Wohnraum, Wohnungsbindungsdatei, Umsetzung des Wohnraumstärkungsgesetzes sowie Einrichtung einer Planstelle

Linksfraktion

Haushaltsantrag LINKE 2023: Produktbeschreibung von Produkt Nr. 10 05 01 - 01

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des Produkts 10 05 01 „Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen, Vermittlung von Wohnraum, Wohnungsbindungsdatei“ zu erweitern und eine Nr. 05 aufzunehmen:

 

„05. Umsetzung des Wohnraumstärkungsgesetzes  (WohnStG NRW)“

 

- Gefahrenabwehr i. S. v. Teil 1 und 2 WohnStG NRW

- Systematische Beobachtung der Entwicklung in problematischen Wohnquartieren in Zusammenarbeit mit Interessenvertretungen betroffener Bewohner*innen

- Information und Beteiligung der betroffenen Bewohner*innen und ihrer Interessenvertretungen in allen Phasen

- Kooperation mit den betroffenen Bewohner*innen und ihrer Interessenvertretungen zur Wahrnehmung zivilrechtlicher Interessen

- Verhinderung des Verlustes von bezahlbarem Wohnraum

- Beseitigung von Missständen i. S. d. Teil 1 und 2 WohnStG NRW ggf. im Wege der Ersatzvornahme, Eintreibung der Kosten von den Verfügungsberechtigten

- Beschaffung von angemessenem Ersatzwohnraum bei unvermeidlichen Unbewohnbarkeitserklärungen

- Verhängung von Bußgeldern“

 

 

Zur Wahrnehmung dieser Aufgaben wird für eine zusätzliche Planstelle ein Betrag von 60.000 € in den Haushalt eingestellt.

 

 

Begründung:

 

Nach dem Wohnraumstärkungsgesetz vom 23. Juni 2021 haben die Gemeinden auf die Beseitigung von Missständen an Wohnraum hinzuwirken. Es handelt sich um eine Pflichtaufgabe

 

Liegen der Gemeinde Anhaltspunkte dafür vor, dass ein Missstand vorliegt, so soll sie die zur Ermittlung des Sachverhalts geeigneten Maßnahmen ergreifen. Die Gemeinden haben nach pflichtgemäßem Ermessen die erforderlichen Maßnahmen zu treffen, wenn Verwahrlosung vorliegt oder ein Missstand besteht. Dazu zählen neben Anordnungen auch Ersatzvornahmen. Die Gemeinde kann bei Verstößen gegen das Gesetz auch Bußgelder von bis zu 500.000 Euro verhängen.

 

Um die sachgerechte Wahrnehmung der Pflichtaufgabe „Wohnraumstärkungsgesetz“ sicherzustellen, ist eine eigene Dienststelle mit der Umsetzung zu beauftragen. Sie sollte dabei im Bereich Wohnen & Soziales angesiedelt sein, da hier eine größere Nähe zu den Problemen der betroffenen Mieter*innen vorliegt und bereits die Aufsicht über die öffentlich geförderten Wohnungen hier angesiedelt ist.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kalusch                                                                    Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                                                      (Fraktionsvorsitzende)


Download

Zurück

Die Linke

Ratsfraktion Witten

Fraktionsbüro: 

Rathaus
Marktstr. 16, 58449 Witten
Raum E.81-N


Karte  ÖPNV Link

Tel. :  (02302) 581-1085
ratsfraktion@die-linke-witten.de

ratsfraktion.die-linke-witten.de


Bürger:innensprechstunde: 
Termine auf Anfrage
 

Zurück zum Kopf der Seite