Flüchtlingsunterbringung
Vorlage Nr. 137/V 16: Antrag DIE LINKE - Erweiterung des Beschlussvorschlags: Kriterien zur Unterbringung von Flüchtlingen in Witten
Antrag:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage 137/ V 16 wird um folgende Punkte erweitert:
1. Der Aufenthalt der Flüchtlinge in Wohncontainern soll 6 Monate nicht überschreiten. Er darf höchstens 12 Monate betragen. Sie sind so schnell wie möglich in Wohnungen unterzubringen.
2. Die Standorte für Wohncontainer und für Sammelunterkünfte dürfen nur in Wohngebieten liegen. Sie müssen Anschluss an die städtische Infrastruktur besitzen wie Einkaufsmöglichkeiten, Kulturangebote, Schulen, städtische Verwaltungsstellen, Telefonanschlüsse etc.
3. In Sammelunterkünften und in Sammelstandorten für Wohncontainer dürfen nicht mehr als 50 Flüchtlinge jeweils gemeinsam untergebracht werden. Pro Person werden mindestens 9 qm an Wohnfläche zur Verfügung gestellt.
4. Familien werden gemeinsam in eigenständigen Wohneinheiten untergebracht.
5. Kochgelegenheiten, Aufbewahrungsmöglichkeiten für Lebensmittel, sanitäre Einrichtungen, Waschmaschinen und Heizungen müssen in ausreichender Zahl und Qualität vorhanden sein.
6. Die Zusammensetzung der gemeinsam untergebrachten Flüchtlinge soll entsprechend der spezifischen Religionszugehörigkeit und Kultur vorgenommen werden.
7. Es müssen Extraräume für die Betreuung von Kindern und Jugendlichen vorhanden sein.
8. Es muss eine Betreuung der Flüchtlinge in Bezug auf rechtliche Fragen, kurzfristige psychosoziale Unterstützung, speziell auch für traumatisierte Flüchtlinge und eine umfassende Betreuung in gesundheitlicher Hinsicht sichergestellt werden. Die vorgeschlagene Zahl von zwei Sozialarbeitern der Caritas ist durch weiteres Fachpersonal und Dolmetscher zu ergänzen. Für die Betreuung werden keine privaten Firmen beauftragt.
9. Die Flüchtlinge sind an den Fragen der Unterbringung und Versorgung zu beteiligen. Ein durch die BewohnerInnen nutzbares Beschwerdemanagement wird eingerichtet.
10. Für die Flüchtlinge werden zeitnah kostenlose Deutschkurse angeboten.
11. Die Gewährleistung der Sicherheit der Flüchtlinge wird ausschließlich durch öffentliche Kräfte sichergestellt.
12. Die Stadt Witten fördert entstehende Initiativen aus der Bevölkerung zur Unterstützung und Integration der Flüchtlinge. Die Stadt Witten stellt dazu einen Ansprechpartner zur Verfügung.
Begründung:
Durch Bürgerkriege, Naturkatastrophen und politische Unruhen begeben sich Menschen auf die Flucht. Sie wollen ihr Leben und das Leben ihrer Angehörigen retten. Wir in Witten haben selbst oder durch unsere Angehörigen intensiv die Schrecken des zweiten Weltkriegs erlebt oder davon berichtet bekommen. Daher unterstützen wir die Flüchtlinge, die nach Witten kommen, so gut es uns möglich ist.Nach den Vorkommnissen in anderen Flüchtlingseinrichtungen in NRW, die medienwirksam in der letzten Woche geschildert wurden, müssen wir alles tun, damit sich Ähnliches nicht in Witten wiederholt. Daneben sollten wir langfristig gemeinsam eine Willkommenskultur für Flüchtlinge erarbeiten. Der demographische Wandel führt in Witten zu sinkenden Einwohnerzahlen. Die anerkannten Flüchtlinge können uns helfen, den demographischen Wandel in Witten abzufedern.
Die Vorlage 137/V 16 sollte aus diesem Gründen mit weiteren Kriterien für die Unterbringung von Flüchtlingen erweitert werden. Ziel ist es, eine gute und schnelle Unterbringung und Integration zu gewährleisten.
Die weitere Begründung erfolgt mündlich.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
Ratsfraktion Witten
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