Gesundheitsgefahren in Buchholz möglich?
Antrag auf Verschiebung der Vorlage 0118/V 16: B-Plan Nr. 239 "Waldstraße/Buchholz"
Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten stellt den Antrag:
Der Rat beschließt erst nach der Durchführung und Auswertung der empfohlenen Überprüfung der Bodenluft im Plangebiet die Satzung des Bebauungsplans Nr. 239 „Waldstraße/Buchholz“.
Begründung:
Erst auf Nachfrage ist uns nach den Beratungen im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umweltschutz das Gutachten „Aufbereitungskonzept für den B-Plan Nr. 239“ vom 17.9.2014 von der Fa. Geoconsult ausgehändigt worden. In den Beratungen zum B-Plan Nr. 239 im Haupt- und Finanzausschuss konnte es erstmals in die Beratungen mit aufgenommen werden. Das Gutachten mahnt auf S. 14 an, dass aufgrund der geologischen Situation mit erdoberflächennahen Kohleflözen eine „lokal erhöhte Konzentrationen von Methan (CH4) und/oder Kohlendioxid (CO2) auftreten können“. Weiter empfiehlt der Gutachter daher eine stichprobenartige Überprüfung auf diese Substanzen.
Nach Auskunft der Verwaltung sähe man keine Notwendigkeit, vor Erlass der Satzung eine Untersuchung vorzunehmen. Dies solle erst bei der Einzelbaugenehmigung erfolgen.
Diesem geplanten Vorgehen ist zu widersprechen.
Zum einen sollten jeder Bauinteressierte vor dem Kauf wissen, ob er gefahrlos und ohne weitere Aufwendungen auch einen Keller anlegen kann. Unkontrollierte Ansammlungen von Methan und Kohlendioxid in einem Kellerraum können Gefahren für die Gesundheit verursachen.
Zum anderen wird das Gebot der Konfliktbewältigung umgangen.
In der laufenden Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wird verlangt, die Konflikte auf der Ebene, auf der sie entstehen, zu bewältigen. Hier soll die konkrete Untersuchung, ob eine erhöhte Methan- oder Kohlendioxidausgasung vorliegt, von der Ebene des Satzungsbeschlusses auf die Ebene der Einzelbaubewilligung verlagert werden.
Es ist Aufgabe der Stadt Witten, vor Erlass eines Bebauungsplans die vom Gutachter empfohlenen stichprobenartigen Untersuchungen auf diese möglichen Ausgasungen durchzuführen. Falls in dieser Untersuchung hohe Emissionen festgestellt würden, könnte dies über die Tauglichkeit des Gebiets insgesamt als Wohngebiet entscheiden.
Der Aspekt der möglichen Ausgasungen von Methan und Kohlendioxid ist weder in der Begründung zum B-Plan noch im Umweltbericht, z. B. im Kapitel 13.1.4 Schutzgut Boden oder im Kapitel 13.1.6 Schutzgut Klima/Luft angesprochen worden. Mithin kann der Beschluss zum Bebauungsplan Nr. 236 mit den heute vorliegenden Erkenntnissen noch nicht erfolgen.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
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