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Gewerbeflächenentwicklung in Witten

DIE LINKE Fraktion Witten

Änderungsantrag der LINKEN Fraktion zur Vorlage 0116/V 16 - Gewerbeflächenentwicklung in Witten

Beschlussvorschlag:

Der Beschlussvorschlag der Vorlage 116/V 16 „Gewerbeflächenentwicklung in Witten ist wie folgt zu ändern:

1. In Punkt 1 des Beschlussvorschlags ist der Text am Ende in der Klammer so neu zu fassen: „siehe Punkt 4.1 der Vorlage“.

2. Zu Punkt 2 des Beschlussvorschlags ist folgender Satz anzufügen: „Die Stadt Witten wird in Absprache und in Kooperation mit dem EN-Kreis die Stadt Bochum bitten, Gesellschafter an der „Bochum Perspektive 2022 GmbH“ zu werden.

3. Punkt 3 des Beschlussvorschlags wird wie folgt neu gefasst: „Die mittel- und langfristige Sicherung des Gewerbeflächenbedarfs ist durch die bestehende Ausweisung von über 60 ha zurzeit ausreichend, siehe Anlage 2 der Beschlussvorlage 116/V 16, Tabelle „Gewerbeflächenreserve“. Bei entstehenden weiterem Bedarf an Gewerbeflächen ist vor der Nutzung von bestehenden Flächen für die Landwirtschaft und anderen unversiegelten Flächen eine Prüfung von bereits versiegelten Flächen vorzunehmen (Flächenrecycling). Für die Umwelt und den Naturschutz sowie für den Tourismus wertvolle Flächen, wie die Regionalen Grünzüge, Frischluftschneisen oder Biotope sind von der Nutzung als Gewerbeflächen auszuschließen. Dies trägt zu einer nachhaltigen Stadtentwicklung bei, in der sowohl Produktion und Arbeit als auch Umwelt und Freizeit ein harmonisches Gleichgewicht finden.

Begründung:

Zu Punkt 1 des Antrags:

Der Abschnitt 4 besteht aus zwei Unterabschnitten. Zum Text des Beschlussvorschlags Teil 1 passt nur der Unterabschnitt 4.1. Der Unterabschnitt 4.2 ist Thema im Punkt 3 des Beschlussvorschlags. 4.2 sollte daher nicht doppelt, sondern nur im Punkt 3 des Beschlussvorschlags behandelt werden.

Zu Punkt 2 des Antrags:

Wenn die Stadt Witten ernsthaft mit der Stadt Bochum über die mglw. gemeinsame Nutzung des früheren Opelareals in Bochum für ein gemeinsames Gewerbegebiet verhandeln möchte, sollte sie sich auch in der dafür gegründeten Gesellschaft mit einem kleinen Betrag beteiligen. So kann sichergestellt werden, dass der Informationsfluss reibungslos verläuft. Da auch der Ennepe-Ruhr-Kreis ein Interesse an dieser interkommunalen Zusammenarbeit haben sollte, wäre eine Unterstützung sehr hilfreich, insbesondere bezüglich der Vorgaben für die Finanzierung des Anteils an der Gesellschaft.

Zu Punkt 3 des Antrags:

In Anlage 2 des Anhangs zur Vorlage sind den Tabellen 1, 2 und 3 insgesamt über 60 ha Gewerbeflächen als lang- und mittelfristig verfügbar aufgeführt. Dies sollte für die weitere wirtschaftliche Entwicklung der Stadt Witten für die nächsten Jahre ausreichend sein.

Das Ziel des Landes NRW im Umgang mit Freiflächen hat Staatssekretär Peter Knitsch am 12.2.2014 in einer Pressemitteilung wie folgt formuliert:

„Auch der nachhaltige Umgang mit den uns zur Verfügung stehenden Flächen ist ein wichtiges Thema für die Kommunen. Die Umnutzung von ökologischen Freiflächen in Siedlungs- und Verkehrsflächen muss in den Kommunen weiter vermindert werden, denn Siedlungs- und Verkehrsflächen haben einen wesentlich geringeren Austausch- und Steuerungseffekt für das lokale Klima als Freiflächen. Die Landesregierung hat sich deshalb zum Ziel gesetzt, den Flächenverbrauch von derzeit rund zehn Hektar täglich bis zum Jahr 2020 zu halbieren und langfristig ganz zu stoppen. Deshalb sind z.B. Themen wie Innenentwicklung und die Wiedernutzung von alten Industrieflächen von grundlegender Bedeutung für eine nachhaltige Flächenpolitik in unserem Land.“

Um diesen landespolitischen Vorgaben auch vor Ort zu entsprechen, dürfen insbesondere die vorgeschlagenen Reserveflächen Kleinherbeder Straße/Witten-Heven und Pferdebachstraße/Witten-Stockum nicht als Gewerbeflächen ausgewiesen werden.

Für die langfristige Entwicklung der Stadt ist der Schutz von Grün- und Ackerflächen unabdingbar.


Mit freundlichen Grüßen

Ursula Weiß

(Fraktionsvorsitzende)

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