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Gewerbesteuerprüfer*in

DIE LINKE. Fraktion Witten

Haushaltsantrag DIE LINKE: Prüfung der Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)

 

Sehr geehrte Frau Leidemann,

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zu prüfen.

Dazu ist die Struktur der Steuerpflichtigen gemäß § 21 Abs. 3 FVG zu prüfen und eine Prognose bzgl. der Mehreinnahmen durch die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin zu erstellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis innerhalb von zwei Monaten vorzulegen.

Sollten abzüglich der Personalkosten Mehreinnahmen prognostiziert werden, ist im ersten Halbjahr 2019 eine Vorlage zur Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin vorzulegen.

 

Begründung:

Gewerbesteuerprüfungen erfolgen durch das zuständige Finanzamt. Aktuell erfolgen die Betriebsprüfungen in einem Zyklus von ca. 13 Jahren. Gemäß §§ 169, 170 AO (Abgabenordnung) verjähren Steueransprüche grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies bedeutet, dass etwaige Steuerschulden für viele Jahre nicht eintreibbar sind. Es ist zu befürchten, dass so auch der Stadt Witten in erheblichem Umfang Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen.

 

Diese Einnahmen können grundsätzlich durch den Einsatz kommunaler GewerbesteuerprüferInnen gesteigert werden. So sind die Gemeinden berechtigt, durch Gewerbebedienstete an Außenprüfungen der Steuerpflichtigen teilzunehmen. Eine solche Teilnahme an den Prüfungen entlastet und unterstützt die Beschäftigten der Finanzämter, führt zu Synergieeffekten, erhöht die Gewerbesteuereinnahmen und führt zu einer größeren Steuergerechtigkeit. Damit können mehr Steuerpflichtige überprüft werden bzw. die Überprüfungszyklen gesteigert werden.

 

Die Teilnahme an Betriebsprüfungen ist gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 FVG an mehrere Tatbestandsmerkmale gekoppelt:

- Die Steuerpflichtigen unterhalten in der Gemeinde eine Betriebsstätte oder haben dort Grundbesitz.

- Die Außenprüfungen erfolgen im Gemeindebezirk.

 

Daher ist zu prüfen, welche Strukturen bei den Steuerpflichtigen einer Kommune vorliegen bzw. wo die Prüfungen erfolgen und auf dieser Grundlage eine Prognose der zusätzlichen Einnahmen vorzunehmen.

Die bisherigen Erfahrungen, z.B. in Duisburg und Köln zeigen Mehreinnahmen von mehreren 100.000 € bis zu über einer Million €. Demgegenüber stehen Personalkosten von maximal 85.000 € pro Prüfer*in.

Auch Ruhrgebietskommunen wie Dortmund und Essen beschäftigen Gewerbesteuerprüfer*innen.

https://www.derwesten.de/staedte/muelheim/gewerbesteuer-fuer-betriebe-wird-kuenftig-intensiver-geprueft-id10412642.html

In Oberhausen hat der Gewerbesteuerprüfer im Jahr 2017 der Stadt sogar über sechs Millionen € Mehreinnahmen eingebracht, obwohl er erst ab dem 1.4.2017 im Einsatz war, siehe

https://www.waz.de/staedte/oberhausen/betriebspruefer-bringt-der-stadt-sechs-millionen-euro-ein-id213293915.html

Damit könnten sich auch für die Stadt Witten erhebliche Mehreinnahmen ergeben.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kalusch                                                                       Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                                                        (Fraktionsvorsitzende)

 

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