Handlungskonzept Wohnen Witten 2030 - II
Vorlage 836/V 16:
Antrag auf Ergänzung des Handlungskonzepts Wohnen Witten 2030, zur Beratung im HFA, ASU und Rat am 14.05.2018
Sehr geehrte Frau Leidemann,
hiermit stellt die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten folgenden Antrag zur Ergänzung der Vorlage Nr. 836/ V 16, Handlungskonzept Wohnen Witten 2030:
Antrag:
Der Beschlussvorschlag der Vorlage Nr. 836/ V 16, Handlungskonzept Wohnen Witten 2030 wird umfolgende Sätze ergänzt:
„Folgende Punkte werden zusätzlich in das Handlungskonzept Wohnen Witten 2030 aufgenommen:
1. Die lokalen und gemeinnützigen Wohnungsbauträger werden von der Stadt Witten gestärkt und dauerhaft in die Schaffung von neuen Sozialwohnungen eingebunden.
2. Es wird nur noch Sozialer Wohnungsbau, vorzugsweise in Mehrfamilienhäusern, in Witten realisiert.
3. Es werden nur an Klima und an Umwelt angepasste Wohnungskonzepte gefördert und realisiert.
4. Es wird in der Stadtverwaltung ein eigenes Amt für Wohnen und Stadtteilentwicklung eingerichtet, in dem verschiedene Aufgaben im Bereich Wohnen gebündelt und die Entwicklungen der Stadtteile koordiniert werden.
Begründungen:
Zu 1: Stärkung der lokalen und gemeinnützigen Wohnungsbauträger
Um überhaupt noch steuernd in die Konzeptionen der Wohnungsbauträger eingreifen zu können, müssen diese vor Ort ansprechbar sein. Die großen kapitalorientierten Wohnungsgesellschaften, deren Eigentümer oft anonyme Immobilienfonds sind, orientieren sich allein an den Vorgaben ihrer Aktionäre und der Renditeerwirtschaftung.
Soziale und kommunal angepasste Wohnungsbauentwicklungen sind nur mit den örtlichen gemeinnützigen Wohnungsbauträgern, wie z. B. den Wohnungsgenossenschaften und der Siedlungsgesellschaft, möglich. Nur in gemeinnützigen Wohnungsbaugesellschaften ist dauerhaft eine sozial akzeptable Mietpreishöhe zu erwarten. Daher sollten diese gestärkt und unterstützt werden.
Zu 2: Nur noch Sozialer Wohnungsbau
Im Handlungskonzept Wohnen Witten 2030 wird der Bedarf an Sozialwohnungen in den nächsten Jahren in Witten nicht ausreichend berücksichtigt. Durch die verstärkte ungleiche Verteilung von Reichtum und angesichts der immer größer werdenden Zahl von Bürger*innen, die auf Hartz IV, Grundsicherung und Aufstockung angewiesen sind, sollten in Witten bis 2030 nur noch Sozialwohnungen mit dauerhafter Sozialbindung ausgewiesen und erstellt werden.
Zu 3: An Klima und an Umwelt angepasste Wohnungskonzepte
Die Bürger*innen in Witten wünschen sich verstärkt Grüne Inseln in ihrer Nähe, um schnell entspannen zu können. Fest versiegelte Plätze und Betonbauweisen können nur wenig Wohlbefinden erzeugen. Der Klimawandel erfordert eine an das Klima angepasste Bauweise, z. B. mit Gründächern, Rigolen zum Auffangen von Starkregen und vielen Bäumen, um durch Verschattung die Hitzetage in der Stadt besser ertragen zu können. Dem dramatischen Rückgang der Insekten durch die industrialisierte Landwirtschaft muss durch Ausweisung und Anlage von naturnahen Gartenflächen in der Innenstadt und in den Ortsteilen entgegengewirkt werden.
Zu 4: Amt für Wohnen und Stadtteilentwicklung
Wohnen ist Menschenrecht! Um die vielen Aufgaben im Bereich Wohnen von der Verwaltung angemessen bewältigen zu können, soll ein Amt für Wohnen und Stadtteilentwicklung eingerichtet werden. Dieses soll für Wohnimmobilien, für die kommunale Vermittlung von Wohnungen und die Entwicklung von altengerechten Wohnformen zuständig sein. Weiterhin soll hier die Wohnungsaufsicht, die Vergabe von Wohnberechtigungsscheinen und das Leerstandsmonitoring organisiert werden. Eine zentrale Fachstelle für Wohnungslosenhilfe sollte ebenfalls hier eingerichtet werden. Das Amt soll auch die Wittener Stadtteile beobachten und frühzeitig planerische Anstöße geben, um Fehlentwicklungen zu verhindern.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß
Fraktionsvorsitzende DIE LINKE im Rat der Stadt Witten
Die Linke
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