Kanalsanierung statt Haushaltssanierung durch finanzielle Abführungen der ESW
Haushaltsantrag LINKE 2023: Produkt 11 02 01 : ESW
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr König,
die Fraktion DIE LINKE. im Rat der Stadt Witten beantragt, das Produkt 11 02 01 „ESW“ wie folgt zu ändern:
Im Produkt 11 02 01 „ESW“ wird der Betrag in Nr. 19 für die Jahre 2023 bis 2026 um 2.168.000 EUR reduziert.
Begründung:
Der Vorbericht zum Haushaltsplan 2023 weist unter Nr. II. 1.1.7 (Seite 62) den Posten „Gewinnablieferung ESW“ für die Jahre 2023 bis 2026 aus. Darin ist eine Summe von 2.168.000 EUR aufgeführt.
Bei Nr. 19 des Produkts ESW in der Produktgruppe 11 02 „Eigenbetrieb Stadtentwässerung (ESW)“ handelt es sich im Wesentlichen um den Jahresüberschuss der ESW, der an die Stadt Witten überwiesen wird sowie den Zinsertrag des Trägerdarlehens in Höhe von 61.063 EUR.
Der Jahresüberschuss wird jeweils im Jahresabschluss der ESW festgehalten, der regelmäßig in einer Ratssitzung festgestellt wird. Demgegenüber steht die Gebührenbedarfsberechnung, die Grundlage der Entwässerungsgebührensatzung ist. Hier soll u.a. nachgewiesen werden, dass mit den Entwässerungsgebühren kein Gewinn gemacht wird, was unzulässig wäre. Erreicht wird dies u. a., in dem kalkulatorische Zinsen in die Kalkulation der Abwassergebühren eingestellt werden.
Am 17. Mai 2022 hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen die bisherige Berechnung der kalkulatorischen Zinsen für rechtswidrig erklärt. Das Land Nordrhein-Westfalen hat in der Folge das Kommunalabgabengesetz geändert. Der früher zulässige Nominalzinssatzes, der sich aus dem fünfzigjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten zuzüglich eines Zuschlags von 0,5 Prozent ergab, muss nun auf dreißig Jahre beschränkt werden Zudem entfällt der 0,5-prozentige Zuschlag.
In der Folge reduziert sich der an die Stadt Witten abgeführte Betrag auf
2.168.000 EUR.
Diese Summe fließt in den allgemeinen Haushalt der Stadt Witten. Damit werden die von der ESW erzielten Gelder nicht für die Zwecke der Entwässerung eingesetzt. Diese Verwendung ist als sachfremd anzusehen.
Demgegenüber stehen die Berichte des Gewässerschutzbeauftragten der Stadt Witten von 2019 und 2021. Dort wurde 1 der festgestellt hat, dass 2019 6,74 km des Kanalnetzes der Schadensklasse 0 (Handlungsbedarf: sofort; sehr starker Mangel [Gefahr im Verzug]) zuzuordnen waren. 2019 hat sich dieser Wert mit 6,5 km nur unwesentlich geändert. Bei der Schadensklasse 1 (Handlungsbedarf: kurzfristig; starker Mangel) waren es 2019 28,32 km) und 2021 27,3 km. Auch hier ist die Änderung nur unwesentlich. Insgesamt ist kein Trend zu einer zügigen Kanalsanierung zu erkennen.
Defekte Abwasserkanäle können zu erheblichen Schäden an Böden und Grundwasser führen. Diese Situation hat sich nicht verbessert.
Aufgrund dessen ist es geboten, keine Gewinnablieferungen der ESW an die Stadt Witten mehr durchzuführen. Der geplante Betrag von 2.168.000 EUR Euro für die Jahre 2023 bis 2026 sollte verwendet werden, um das Kanalnetz zügig zu sanieren.
Dies sollte auch in den Folgejahren fortgesetzt werden, bis alle Kanäle saniert sind.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß Oliver Kalusch
(Fraktionsvorsitzende) (Ratsmitglied)
Die Linke
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