Keine Anrechnung von Maßnahmen die schon umgesetzt sind
Änderungsantrag 1 zum TOP "Handlungskonzept Klimaschutz 2030": Streichen der Startermaßnahme 12.1 Jobticket
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Herr Bürgermeister,
hiermit stellen wir folgenden Änderungsantrag zum Tagesordnungspunkt „Handlungskonzept Klimaschutz 2030“:
Nr. 1 des Beschlussvorschlags der Verwaltungsvorlage Nr. 0810/V 17 wird wie folgt formuliert:
„Der Rat der Stadt Witten beschließt das Handlungskonzept Klimaschutz 2030 und beauftragt die Verwaltung mit der Umsetzung der im Konzept genannten Startermaßnahmen außer Nr. 12.1 Jobticket. Das Jobticket ist bereits in 2024 gestartet. Statt der Startermaßnahme Nr. 12.1 wählt die Verwaltung eine andere weitere Startermaßnahme aus.“
Begründung:
Auf Antrag der Fraktion Die Linke hat der Rat am 19.3.2024 mehrheitlich bereits das Jobticket für die Beschäftigten der Stadt Witten beschlossen.
Die Verwaltung hat diese Aufgabe bereits realisiert. Diese Startermaßnahme braucht daher nicht mehr umgesetzt werden. Das Jobticket ist bei der Stadt Witten bereits vorhanden.
Stattdessen sollte eine andere weitere Startermaßnahme in das Handlungskonzept Klimaschutz aufgenommen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ulla Weiß Oliver Kalusch
(Fraktionsvorsitzende Die Linke) (Ratsmitglied)
Die Linke
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