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Die Stadt braucht ihren Anteil! Ohne Moos nix los.

Linksfraktion

Prüfung der Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG)

Sehr geehrter Herr König,

sehr geehrte Damen und Herren,

 

die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin gemäß § 21 Abs. 3 Finanzverwaltungsgesetz (FVG) zu prüfen.

 

Dazu ist die Struktur der Steuerpflichtigen gemäß § 21 Abs. 3 FVG zu prüfen und eine Prognose bzgl. der Mehreinnahmen durch die Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin zu erstellen.

Die Verwaltung wird beauftragt, das Ergebnis innerhalb von zwei Monaten vorzulegen.

 

Sollten abzüglich der Personalkosten Mehreinnahmen prognostiziert werden, ist im ersten Halbjahr 2022 eine Vorlage zur Einstellung eines kommunalen Gewerbesteuerprüfers/ einer kommunalen Gewerbesteuerprüferin vorzulegen.

 

 

Begründung:

 

Gewerbesteuerprüfungen erfolgen durch das zuständige Finanzamt. Aktuell erfolgen die Betriebsprüfungen in einem Zyklus von ca. 13 Jahren. Gemäß §§ 169, 170 AO (Abgabenordnung) verjähren Steueransprüche grundsätzlich 4 Jahre nach Ablauf des Kalenderjahrs, in dem sie entstanden sind. Dies bedeutet, dass etwaige Steuerschulden für viele Jahre nicht eintreibbar sind. Es ist zu befürchten, dass so auch der Stadt Witten in erheblichem Umfang Gewerbesteuereinnahmen verloren gehen.

 

Diese Einnahmen können grundsätzlich durch den Einsatz kommunaler GewerbesteuerprüferInnen gesteigert werden. So sind die Gemeinden berechtigt, durch Gewerbebedienstete an Außenprüfungen der Steuerpflichtigen teilzunehmen. Rechtliche Bedenken gegen die Teilnahme von kommunalen GewerbesteuerprüferInnen hat der Bundesfinanzhof mit seinem Urteil vom 23.1.2020 (III R 9/18) zurückgewiesen, siehe

https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010112/

 

Eine solche Teilnahme an den Prüfungen entlastet und unterstützt die Beschäftigten der Finanzämter, führt zu Synergieeffekten, erhöht die Gewerbesteuereinnahmen und führt zu einer größeren Steuergerechtigkeit. Damit können mehr Steuerpflichtige überprüft werden bzw. die Überprüfungszyklen gesteigert werden.

 

Die Teilnahme an Betriebsprüfungen ist gemäß § 21 Abs. 3 S. 2 FVG an mehrere Tatbestandsmerkmale gekoppelt:

 

- Die Steuerpflichtigen unterhalten in der Gemeinde eine Betriebsstätte oder haben dort Grundbesitz.

- Die Außenprüfungen erfolgen im Gemeindebezirk.

 

Daher ist zu prüfen, welche Strukturen bei den Steuerpflichtigen einer Kommune vorliegen bzw. wo die Prüfungen erfolgen und auf dieser Grundlage eine Prognose der zusätzlichen Einnahmen vorzunehmen.

 

Die bisherigen Erfahrungen, z.B. in Duisburg und Köln zeigen Mehreinnahmen von mehreren 100.000 € bis zu über einer Million €. Demgegenüber stehen Personalkosten von maximal 85.000 pro PrüferIn. Damit könnten sich auch für die Stadt Witten erhebliche Mehreinnahmen ergeben.

 

Siehe hierzu beispielsweise:

https://rp-online.de/nrw/staedte/solingen/wenn-zwei-steuerpruefer-klingeln_aid-21182307

https://www.waz.de/staedte/oberhausen/betriebspruefer-bringt-der-stadt-sechs-millionen-euro-ein-id213293915.html

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Oliver Kalusch                                                                    Ulla Weiß

(Fraktionsgeschäftsführer)                                               (Fraktionsvorsitzende)


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