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Konsequenter Baumschutz

DIE LINKE. Fraktion Witten

Haushalt 2019/20: Konsequenter Baumschutz - Produktbereich 13 Natur- und Landschaftsschutz , Produkt Nr. 13 01 01 Unterhaltung öffentlicher Grünflächen

 

Sehr geehrte Frau Leidemann,

 

das Produkt Nr. 13 03 01 beinhaltet in der Produktbeschreibung auch den Baumschutz,

insbesondere unter B) 01 die „Anwendung der Baumschutzsatzung“ und unter B) 03 die

 „Durchführung von Ersatzpflanzungen“

 

Die Fraktion DIE LINKE im Rat der Stadt Witten beantragt, die Produktbeschreibung des Produkts 13 01 01 „Umweltschutz“ wie folgt zu ergänzen.

 

Als Kennzahlen werden aufgenommen:

- Anzahl der gefällte Bäume der folgenden Art

 

a) Bäume mit einem Stammumfang von mindestens 80 cm

b) mehrstämmig ausgebildete Bäume, wenn die Summe der Stammumfänge

     80 cm beträgt und mindestens ein Stamm einen Mindestumfang von 30 cm aufweist.

c) Bäume, die aufgrund von Festsetzungen eines Bebauungsplanes zu erhalten sind, auch       wenn die Voraussetzungen der lit. a) und b) nicht vorliegen

d) Ersatzpflanzungen gemäß § 8 der Baumschutzsatzung vom Zeitpunkt der Pflanzung an.

 

jeweils differenziert nach

a) Obstbäumen (mit Ausnahme von Walnussbäumen und Esskastanien),

b) Nadelbäumen, Birken, Pappeln und Weiden (mit Ausnahme von Kopfbäumen),

 

     soweit diese Bäume nicht gleichzeitig unter einen der Ausnahmetatbestände § 3 Abs. 2 lit.   a) – h) der Baumschutzsatzung der Stadt Witten fallen.

 

- Anzahl der im Rahmen der Durchführung von Ersatzpflanzungen neu gepflanzten Bäume,      differenziert nach Art der Bäume und Stammumfang.

 

Als Ziel wird aufgenommen:

- Erhalt und Ausbau des Wittener Baumbestandes.

 

Begründung:

Angesichts des erforderlichen Klimaschutzes, der Notwendigkeit der Anpassung an den Klimawandel, der nicht abnehmenden Immissionsbelastung in den Städten sowie des Insektensterbens kommt dem Schutz von Bäumen eine zunehmende Bedeutung zu. Bäume tragen zu einem besseren Mikroklima bei, Filtern Schadstoffe aus der Luft und bieten Nist- und Nahrungsmöglichkeiten für Tierarten.

Um einen optimalen Baumschutz realisieren zu können, sind zuerst aussagekräftige Kennzahlen erforderlich. Seit der Änderung der Wittener Baumschutzsatzung berichtet die Bevölkerung von zahlreichen Baumfällungen. Andererseits gibt es keine Meldepflicht, falls Bäume gefällt werden, die vor der Änderung der Baumschutzsatzung unter Schutz standen.

Daher ist in einem ersten Schritt zu ermitteln, wie sich der Baumbestand in Witten jährlich verändert, gerade vor dem Hintergrund der wesentlich abgeschwächten Baumschutzsatzung. Um diese Kennzahl zu bestimmen, bedarf es einer Änderung der Baumschutzsatzung, in der festgelegt wird, dass Fällungen der o.a. Bäume meldepflichtig sind.

Je nach Entwicklung des Baumbestandes sind dann ggf. Maßnahmen zu ergreifen, um den Baumbestand zu sichern und auszubauen.

 

Mit freundlichen Grüßen

Oliver Kalusch                                                                       Ulla Weiß

(Ratsmitglied)                                                                        (Fraktionsvorsitzende)

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