Kulturbeirat Kulturforum Witten
Änderungsantrag zum Antrag von SPD/CDU
Antrag:
1. Einfügung als dritter Anstrich in § 5 Absatz 1 Satzung der Satzung der Stadt Witten für das Kulturforum Witten: „Kulturbeirat (neu § 8)“
2. Der Beschlussvorschlag des Antrags von SPD/CDU vom 13.11.2014 „Änderung der Satzung des Kulturforums“ wird wie folgt geändert:
a) Einfügung als Sätze 3 + 4 neu: „Er erhält Antragsrecht und Fragerecht für den Verwaltungsrat. Er wird für seine Aufgaben ausreichend vom Verwaltungsrat finanziert.“
b) Einfügung zum letzten Satz: „Über die Satzung des Kulturbeirats entscheidet der Verwaltungsrat einvernehmlich mit dem Kulturbeirat.“
Begründung:
Ziel des Kulturbeirats ist die gleichberechtigte Mitwirkung der Kulturschaffenden an der Ausgestaltung der städtischen Kultureinrichtungen. Um dieses Ziel zu erreichen, sollte der Kulturbeirat in der Satzung des Kulturforums gut verankert sein. Damit wird die Transparenz und die demokratische Mitwirkung der Kulturschaffenden gestärkt.
Zu 1.: Um überhaupt handlungsfähig zu sein, sollte der Kulturbeirat als Organ in die Satzung des Kulturforums aufgenommen werden. Damit erhält das Kulturforum eine gleichgewichtige Stellung zum Vorstand und zum Verwaltungsrat.
Zu 2.:
a) Der Kulturbeirat sollte mit formalen Rechten ausgestattet werden, zumindest mit Frage- und Antragsrechten. Ebenso muss eine finanzielle Grundlage für die Arbeit gesichert sein, z. B. für die Raummiete bei den Versammlungen, Briefwechsel etc.
b) Die konkrete Ausgestaltung der Satzung des Kulturbeirats mit den Modalitäten zu Größe, Häufigkeit der Sitzungen, Moderation, Vertretungsbefugnis etc. legt die Arbeitsmöglichkeiten des Kulturbeirats fest. Dies sollte einvernehmlich mit den Kulturschaffenden erstellt werden.
Mit freundlichen Grüßen
Ursula Weiß
(Fraktionsvorsitzende)
Die Linke
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